Vierzig (40) Jahre Datenschutz in Hessen, hg. v. Kartmann, Norbert/Ronellenfitsch, Michael. Nomos, Baden-Baden 2012. 81 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Nutzung festgelegter Codes zur Nachrichtenvermittlung eröffnete unter Anderem bereits ab 1837 das Morsen. Die immer bessere Beherrschung der Elektrizität durch den Menschen ermöglichte dabei in der Mitte des 20. Jahrhunderts die Entwicklung elektronischer Rechner zur Bearbeitung großer Datenmengen. Die hierfür zunehmend verwendete Überführung kontinuierlicher Größen in abgestufte Werte als Binärcode bewirkte, dass etwa zwischen 1993 und 2007 der Anteil der weltweiten digitalen Informationskapazität von 3 Prozent auf 97 Prozent stieg und die analoge Informationskapazität entsprechend sank.

 

Das rasante Ausmaß dieser Entwicklung konnte im Jahre 1970 niemand vorhersehen. Gleichwohl verabschiedete der Landtag Hessens in bewundernswerter Schnelligkeit am 7. Oktober 1970 weltweit das erste Gesetz zum Schutz von Daten vor Missbrauch durch Menschen. Wenige Zeit später wählte der Landtag Willi Birkelbach am 8. Juni 1971 zum hessischen Datenschutzbeauftragten und damit gleichzeitig zum ersten Datenschutzbeauftragten der Welt.

 

Anlässlich des vierzigsten Jahrestages des hessischen Datenschutzgesetzes fand daher zu Recht eine besondere Festveranstaltung Hessens statt. Auf ihr referierten als Datenschutzbeauftragte über ihre jeweilige Amtszeit die bekannten Juristen Spiros Simitis (1975-1991), Rainer Hamm (1996-1999), Friedrich von Zezschwitz /1999-2003) und Michael Ronellenfitsch (ab 18. 9. 2003). Ihre jeweiligen Bilanzen über Aufgaben und Leistungen, Gefahren und Möglichkeiten zeigen eindringlich an Hand vieler wichtiger, einprägsamer und gut verständlicher Beispiele, wie notwendig der Datenschutz im Interesse aller ist, wie viel dabei bereits erreicht wurde und wie viel umgekehrt aber noch zu leisten sein wird

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler