Verfahren der Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden in Europa, hg. v. Holoubek, Michael/Lang, Michael. Linde, Wien 2012. 392 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Spätestens seit 1951 rücken viele Staaten in Europa zueinander und rund 60 Jahre danach stellt sich mit gewisser Dringlichkeit sogar die Frage der Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Schulden. Über die Lösung ist zwar noch nicht entscheiden, aber vieles deutet daraufhin, dass die Rettung der Europäischen Union ein höheres Maß an Zusammenarbeit erfordern wird als bisher. Deswegen behandelt der vorliegende Band einen sehr aktuellen Themenbereich.

 

Erwachsen ist er aus einem am 18. und 19. November 2010 an der Wirtschaftsuniversität Wien abgehaltenen Symposion. Er beruht organisatorisch auf der seit langer Zeit bewährten Zusammenarbeit zwischen den Instituten für österreichisches und europäisches öffentliches Recht und für österreichisches und internationales Steuerrecht, die von den Vereinen Institut für österreichisches und europäisches Wirtschaftsrecht und Forschungsförderungsverein Wirtschaftsrecht sowie vom Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank unterstützt wurde. Insgesamt umfasst er 18 Beiträge, von denen die Hälfte von Angehörigen der Wirtschaftsuniversität Wien geleistet wurde.

 

Beispielsweise schildert Wolfgang Kahl Typen und Formen von Verbundsystemen und Netzwerkstrukturen europäischer Behördenkooperationen, während Georg Lienbacher sich mit zugehörigen verfassungsrechtlichen Problemen und Ekkehart Reimer mit völkerrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen befassen. Von besonderer Bedeutung sind steuerrechtliche Fragen, für die etwa Amtshilfe, Informationsaustausch, Parteiengehör, Geheimnisschutz oder Beweisverwertungsverbote und Rechtsschutz untersucht werden. Al Ergebnis lassen sich zumindest bereits allgemeine Grundsätze eines europäischen Verfahrens der Verwaltungskooperation vorlegen, so dass der Band insgesamt eine ansprechende aktuelle Zwischenbilanz auf einem langen Weg zu mehr Europa und vielleicht auch mehr Recht bietet, die freilich durch ein Sachregister noch leichter zugänglich gemacht hätte werden können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler