Spomenica Valtazara Bogišića o stogodišnjici njegove smrti 24. apr. 2008 godine. Knjiga 1. hg. v. Breneselović, Luka/Čolović, Vladimir/Ćirić, Jovan/Dimitrijević, Predrag/Trkulja, Jovica. JP Službeni glasnik, Belgrad 2011. 680 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der serbische Jurist Valtazar (oder Baltazar) Bogišić wurde in Cavtat in Dalmatien am 20. Dezember 1834 geboren. Nach Studien in München, Heidelberg, Wien und Berlin wandte er sich der historischen Rechtsschule zu und verfasste bis 1888 ein als Kodifikation des bürgerlichen Rechts gedachtes, Familienrecht und Erbrecht aber nicht umfassendes allgemeines Vermögensgesetzbuch für das Fürstentum Montenegro, das Gewohnheitsrecht und Gerechtigkeit besonders betont und 1898 eine zweite sowie 1913 eine dritte Auflage erfuhr. Am 24. April 1908 starb sein Verfasser in Rijeka.

 

In Erinnerung an den großen Gelehrten haben die Herausgeber anlässlich der hundertsten Wiederkehr des Todestages ein umfassendes Sammelwerk veröffentlicht. Er enthält zahlreiche Beiträge bekannter Forscher aus verschiedenen Ländern. Außer einem deutschen Geleitwort befinden sich darunter auch verschiedene deutsche Untersuchungen.

 

So verzeichnet etwa Theodor Bühler Berührungspunkte und Unterschiede zwischen Bluntschli und Bogišić, untersucht Antoni Cetnarowicz die kroatisch-serbischen Beziehungen in Dalmatien zwischen 1860 und 1880, Monika Glettler die Verbindungen zwischen der Wiener Slovanská Beseda und Bogišić, Katalin Gönczi die Modernisierung des ungarischen Rechtssystems im Dualismuszeitalter, Eva Hüttl-Hubert Bogišić’ Beziehungen zu Wien, Gerald Mozetić Ludwig Gumplowicz auf seinem Weg zur Soziologie, Manfred Rehbinder Bogišić in der Sicht Eugen Ehrlichs, Kazuhiro Takii Bogišić und Hirobumi Ito als Schüler Lorenz von Steins oder Sebastian Schermaul das Leben und Wirken Georg Friedrich Puchtas. In einem zweiten Abschnitt befasst sich beispielsweise Hans-Peter Haferkamp mit Lebensbezügen in der Zivilrechtsdogmatik des 19. und 20. Jahrhunderts, Gábor Hamza mit der Privatrechtsentwicklung in Montenegro, Hans Hattenhauer mit Geschichte und Gegenwart der deutschen Rechtssprache, Alessandro Hirata mit Vertragsfreiheit und Lebensrettungsvertrag im klassischen römischen Recht,  Julia Krais mit Blutrache und Strafrecht, Stephan Meder mit rechtssoziologischen und rechtsethnologischen Folgerungen aus Savignys Rechtsquellenlehre, Bernd Mertens mit der Gesetzgebungstechnik in dem Vermögensgesetzbuch Montenegros, Friedrich Müller mit der strukturierenden Rechtslehre, Salif Nimaga mit empirischen Untersuchungen zu Wirkungen des Völkerstrafrechts, Rainer Osswald mit der geheimen Unverbindlichkeitserklärung als Problem des islamischen Rechts oder Dominik Reither mit der deutschen Fehdeforschung im 19. und 20. Jahrhundert. Diese große Spannweite der Aufsätze entspricht den weiten Interessen des Geehrten, dessen bedeutenden Werk dadurch in bester Weise in Erinnerung gerufen wird.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler