Schimrosczyk, Christoph, Zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten gegen Gewalt in der Ehe. Ein rechtshistorischer Überblick von 1900 bis zum Inkrafttreten des FamFG (= Europäische Hochschulschriften II, 5277). Lang, Frankfurt am Main 2012. 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Barbara Veit betreute, im Sommersemester 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Göttingen angenommene, in der Druckfassung Rechtsprechung und Literatur bis Oktober 2009 berücksichtigende Dissertation des in Wernigerode 1978 geborenen, von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften studierenden, seit 2009 in der Justiz Hessens tätigen Verfassers. Sie betrifft einen in der jüngeren Vergangenheit in die Diskussion geratenen, nicht unbedeutenden Gegenstand. Er gehört in den weiten Bereich der von Menschen gegen Menschen verwandten Gewalt, der nur in sehr langsamer Entwicklung mehr und mehr verrechtlicht wurde.

 

Gegliedert ist die Untersuchung außer in Einleitung und thesenartige Schlussbetrachtung in vier Sachkapitel. Der Verfasser beginnt dabei mit einer kurzen Betrachtung des Verbreitungsgrads von Gewalt in der Ehe einschließlich der Formen, Folgen und des Verlaufs und gelangt dabei zu den Einsichten, dass es sich um ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen handelt, von dem Ehefrauen und Ehemänner betroffen sind und das von leichten Ohrfeigen über die Anwendung von Waffengewalt bis zur psychischen Gewalt reicht. Danach behandelt er als Instrumente des allgemeinen Zivilrechts Ansprüche auf Schadensersatz und (!) Schmerzensgeld und Unterlassungsansprüche.

 

Von dort aus geht er zu Instrumenten des Familien- und Erbrechts über und untersucht Scheidung, Recht zum Getrenntleben, Zuweisung der Ehewohnung, Beschränkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt, Beschränkung/Wegfall des nachehelichen Unterhalts, Verweigerung des Zugewinnausgleichs, Beschränkung/Wegfall des Versorgungsausgleichs , Entziehung des Ehegattenpflichtteils, Erbunwürdigkeit, Vermächtnisunwürdigkeit und Pflichtteilsunwürdigkeit. Am Ende wendet er sich den Möglichkeiten des besonderen Gewaltschutzgesetzes zu. Insgesamt bietet er einen hilfreichen Überblick über die letztlich wenig befriedigenden Möglichkeiten zur Sicherung friedlichen ehelichen Zusammenlebens menschlicher Individuen in der Entwicklung des 20. Jahrhunderts mit einem umfangreichen Anhang.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler