Scheffzek, Sebastian, Der Einfluss der Mühlenbruch’schen Zessionslehre auf ausgewählte Gerichte im 19. Jahrhundert (= Rechtsgeschichtliche Studien 47). Kovač, Hamburg 2011. 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die 2011 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die aus dem römischen Recht als cessio ausgeschlossne Abtretung eines Rechtes von einem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Ihre Zielsetzung wird im römischen Recht erst spät mit Hilfe der Einrichtung des Prozessmandats und der Novation in Form einer Stipulation zwischen Schuldner und Neugläubiger verwirklicht, so dass ihre deutsche Geschichte durchaus von dogmatischen Interesse ist.

 

Der Verfasser gliedert seine Studie vor allem in drei Sachkapitel. Nach Einleitung und Beschreibung seiner Quellen für das Oberappellationsgericht Lübeck, das Oberappellationsgericht Darmstadt und den Revisions- und Kassationshof Darmstadt sowie das badische Oberhofgericht betrachtet er an Hand der vorliegenden Literatur die Entwicklung des Zessionsrechts vom klassischen römischen Recht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Danach stellt er die Lehre Christian Mühlenbruchs (1817) und die zeitgenössischen Gegenpositionen dar und verfolgt an Hand der Quellen detailliert den Einfluss Mühlenbruchs auf die Rechtsprechung der von ihm ausgewählten Gerichte.

 

Im Ergebnis ermittelt er ansprechend einen unterschiedlichen Einfluss. Die gemeinrechtliche Rechtsprechung der Gerichte in Lübeck und Darmstadt war vom Unübertragbarkeitsdogma Mühlenbruchs geprägt, die vom Badischen Landrecht geprägte Rechtsprechung in Baden dagegen nicht. Gleichwohl kann der Verfasser sachgerechte, den Interessen des Wirtschaftsverkehrs entsprechende Lösungen auch im Norden erkennen, die freilich in dem Augenblick überflüssig wurden, als sich die von Windscheid und Bähr geprägte Vorstellung von der Abtretung als einem abstrakten Verfügungsgeschäft gegenüber der älteren Lehre Mühlenbruchs durchsetzte.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler