Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Band 8 Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden 1803-1815, bearb. v. Schimke, Maria. Oldenbourg, München 2012. 920 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der vorliegende Band behandelt nach Bayern (4, 1996) und Württemberg (7,1 und 7,2 2005) den dritten der größeren süddeutschen Staaten. Im Gegensatz zu Bayern und Württemberg konnte der Landesherr (Markgraf/Kurfürst/Großherzog Karl Friedrich) die Reformen nicht mehr leiten, so dass sie Jahann Nikolaus Brauer und Sigismund von Reitzenstein überlassen blieben Zu diesem besonderen Umstand kamen noch die stärkere Opposition der Standesherren, die dynastischen Probleme und die Nähe Frankreichs erschwerend hinzu.

 

Die Bearbeiterin schildert in ihrer kurzen Einleitung die Ziele der Dokumentation, die Aktenauswahl und die Aktenaufbereitung, beschreibt die Formalien und verzeichnet ihre ausgewählten, teils bereits gedruckten, teils noch ungedruckten Akten- und Dokumentenstücke. Gegliedert sind die 89 weit ausgreifenden Texte in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Voraussetzungen und Zusammenhänge der Reformen, den Aufbau des neuen Staates in Behörden und Beamten, die Zivil- und Strafgesetzgebung, die Einordnung des Adels in den Staat und Religion und Kirchen, wobei die Bearbeiterin den Dokumenten jeweils eine kurze einführend Darstellung vorausschickt.

 

Dementsprechend beginnt die Dokumentation mit dem zehnten Organisationsedikt über die allgemeinen sozialen Einrichtungen des Staates vom 20. April 1803 und endet mit einer Stellungnahme der Regierung der Provinz Markgrafschaft gegen die Kompetenzen des jüdischen Oberrats vom Juli 1809. Breiten Raum nimmt zu Recht die Einführung des Code Napoleon als badisches Landrecht ein. Quellenverzeichnis, Literaturverzeichnis, Sachregister und Personenregister runden den gewichtigen Band, mit dem die wertvolle 1982 vorgeschlagene, 1992 Berg (1) und Westphalen (2), 1995 Großherzogtum Frankfurt (3), 2001 Herzogtum Nassau (5) und 2002 Großherzogtum Hessen-Darmstadt (6) erfassende Reihe gemäß der ursprünglichen Planung, von einem derzeit bearbeiteten Band zu Sachsen-Weimar und den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern abgesehen, abgeschlossen wird, vorteilhaft ab.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler