Politische Morde in der Geschichte. Von der Antike bis zur Gegenwart, hg. v. Schild, Georg/Schindling, Anton. Schöningh, Paderborn 2012. 260 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

„Bewusst von einer weiten und unspezifischen Definition des Begriffes ‚politischer Mord‘“ wollen die Herausgeber des vorliegenden Sammelbandes, die Tübinger Geschichtsprofessoren Georg Schild und Anton Schindling, ausgehen, und sie plädieren dafür, „ihn zur Kennzeichnung von Konflikten innerhalb von Gesellschaften zu nutzen“ (S. 255). Untersuchungen unter gleicher Fragestellung - die man allerdings explizit vergeblich auszumachen sucht - sollten es erlauben, Vergleiche anzustellen und daraus Rückschlüsse auf politische und gesellschaftliche Bruchlinien und Werthaltungen vom Altertum bis zur Gegenwart zu ziehen.

 

Ein Blick auf die Verfasser der zwölf Einzelbeiträge lässt erkennen, dass der Band als interdisziplinäres Projekt der Universität Tübingen gelesen werden muss, handelt es sich doch bei den Autoren ausnahmslos um qualifiziertes Lehrpersonal dieser Alma Mater. Diese widmen sich einer recht heterogenen Materie; zur Abhandlung gelangen, in der genannten Reihenfolge, folgende Fälle: Iulius Caesar (Mischa Meier / Alte Geschichte), König Bernhard von Italien (Steffen Patzold / Mittelalterliche Geschichte), Jeanne d’Arc (Ellen Widder / Mittelalterliche Geschichte), König Heinrich IV. von Frankreich (Anton Schindling / Neuere Geschichte), Abraham Lincoln und John F. Kennedy (Georg Schild / Nordamerikanische Geschichte), Walther Rathenau (Anselm Doering-Manteuffel / Zeitgeschichte), die Moskauer Schauprozesse 1937/38 (Klaus Gestwa / Osteuropäische Geschichte und Landeskunde), Gustav Klucis (Barbara Lange / Kunstgeschichte), die Rote Armee Fraktion (Reinhold Weber / Politische Bildung und Zeitgeschichte), der 11. September 2001 (Peter Pawelka / Politikwissenschaft), der 20. Juli 1944 (Jürgen Kampmann / Kirchengeschichte und Kirchenordnung), der politische Mord bei Friedrich Schiller (Jürgen Wertheimer / Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Komparatistik).

 

Bei der Lektüre drängt sich dann doch der Eindruck in den Vordergrund, dass hier Spezialisten durchaus gelungene Blitzlichter aus ihren Fachgebieten anbieten, dass aber die Zusammenschau letztendlich fehlt und dem Leser selbst abverlangt wird. Dieser erfährt so im bezeichnender Weise „(K)ein Tyrannenmord“ betitelten ersten Beitrag, dass „der entscheidende Fehler Caesars […] wahrscheinlich gar nicht so sehr darin (lag), […] zunehmend eine monarchische Ordnung etabliert zu haben, sondern eher darin, die römische Oberschicht in diesen Prozess nicht hinreichend eingebunden zu haben“, hastete er doch „in seinen letzten Monaten von einer Brüskierung zur nächsten“ (S. 33), Fehler, die sein Nachfolger Augustus klug zu vermeiden wusste. Anlass, das Problem der Legitimation des Tyrannenmordes an einem modernen Beispiel unter theologischen Gesichtspunkten zu erörtern, bieten die Ereignisse um das misslungene Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944; der Verfasser hebt die übergeordnete Bedeutung des Dekalogs hervor, bezögen sich doch auch im Dritten Reich sowohl der Soldateneid als auch der Beamteneid expressis verbis auf die göttliche Ordnung. Hitler habe „als Eidnehmer durch sein Handeln selbst die Grundlage des Eides - dessen Gottesbezug – gebrochen“, womit eine Gehorsamspflicht hinfällig geworden sei. Trotzdem bedeutete „Hitler um sein Leben zu bringen […] mit Blick auf die eidliche Bindung an seine Person […] unter pragmatischem Aspekt ein wichtiges, wenn nicht unverzichtbares Erfordernis, entband sein Tod doch ohne Weiteres alle Soldaten auch ohne eine derartige Reflexion von dem geleisteten Treueversprechen“ (S. 231f.), wenn auch der Entschluss zu einer derartigen Tat stets ausschließlich einer individuellen Gewissensentscheidung entspringen könne, über die - so Dietrich Bonhoeffer - dann allein Gott zu richten habe.

 

In der Causa Jeanne d’Arcs könne man zwar „aufgrund des mit ihrer vollständigen Rehabilitation und der Aufhebung ihrer Exkommunikation geendeten Prozesses post mortem […] von einem Justizmord sprechen“, wobei sich immer noch die Frage stelle, „ob sein(en) Ausgangspunkt ein Justizirrtum bildete oder ein mutwillig herbeigeführtes Fehlurteil“ (S. 68), denn nur Letzteres würde die Anwendung des Begriffes politischer Mord in diesem Fall rechtfertigen. In Friedrich Schillers literarischer Bearbeitung der Geschichte der heiligen Jungfrau, den laut Jürgen Wertheimer „der mörderische Einfluss politischer Systeme letztlich weit mehr als die eher zufälligen und zum Teil austauschbaren Akteure“ seiner Schauspiele interessiert, treten andere Prioritäten in den Vordergrund, wenn Schiller „das Fanal einer Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen […] zugunsten einer weit komplexeren Selbstopferung auf dem Schlachtfeld“ vermeidet (S. 254). Auch der Tod König Bernhards von Italien im Jahr 818 war von einem „Kampf der Deutungen“ umwoben, der auf die Frage zielte, „ob Bernhard rechtmäßig der Prozess gemacht worden war und die Todesstrafe für einen derartigen Verschwörer angemessen gewesen wäre – oder ob es sich um einen Mord aus Machtinteressen gehandelt habe“ (S. 53). Der Mörder König Heinrichs IV. von Frankreich im konfessionellen Zeitalter des 17. Jahrhunderts, der Katholik François Ravaillac, erinnere wiederum „von ferne an die religiös fundamentalistischen Selbstmordattentäter unserer Gegenwart“, da er „aus Frömmigkeit […] auch sein grausames Schicksal als Buße für seine Sünden duldend auf sich nahm“ (S. 85): „ […] dass er von da geführt werde auf den Grèveplatz […] und auf ein Schafott […] und daselbst mit Zangen gekniffen an den Brustwarzen, Armen, Schenkeln und Waden; dass darauf seine rechte Hand, in der er das Messer halten muss, mit welchem er besagten Vatermord begangen, verbrannt werde in langsamem Schwefelfeuer, und auf die Stellen, wo er gezwickt worden, geschmolzenes Blei geträufelt werde, auch kochendes Öl und brennendes Pech, desgleichen Wachs und Schwefel zusammengerührt; - welchem nach sein Körper soll zerrissen und geteilt werden durch vier Pferde; seine Glieder und sein Leib aber vom Feuer verzehrt, zu Asche verbrannt und in die Winde verstreuet“ (S. 74f.).

 

Für das richtige Verständnis der Ermordung der demokratisch gewählten amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln und John F. Kennedy sei entscheidend zu wissen, dass „die politische Debatte in Amerika […] in wichtigen Fragen wie der nationalen Einheit, der Verteidigung, der Rassenfrage und der Bekämpfung der Ideen des Sozialismus seit jeher zu einer enormen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft (tendiert)“ und mit der seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkten Präsenz des Staates und der Demokratisierung der politischen Ämter der Präsident zur „Zielscheibe von Angriffen“ wurde, die „nicht selten persönlich verunglimpfend waren“ (S. 110f.). Der Beitrag über den Mord an Walther Rathenau enthält auch eine kritische Auseinandersetzung mit Ernst Rudolf Hubers Darstellung zur Verfassungsgeschichte der Weimarer Republik, die erkennen ließe, „dass Huber hier […] sein Verständnis für das Attentat zu erkennen gibt, auch wenn er sich von dem Mord selbst deutlich distanziert“, und „ klassische Argumente des Antisemitismus als einem ‚kulturellen Code‘, wie er seit dem Ersten Weltkrieg sowohl in den nationalistischen als auch in den völkischen Kreisen verbreitet war, […] als Subtext einer scheinbar ganz sachlichen Darstellung“ (S. 122f.) eingeflossen seien. Unverhüllt und viel gravierender verstiegen sich hingegen angesichts der „aus dem ‚Geist der Lynchjustiz‘ (Karl Schlögel)“ geborenen Moskauer Schauprozesse 1937 die bekannten deutschen Schriftsteller Lion Feuchtwanger und Bertolt Brecht zu „offenen Lügen als Mittel des Selbstbetrugs“: Während so in Wahrheit „die Angeklagten brutalster Folter ausgesetzt, zu Geständnissen gezwungen und durch eine perfide Technik der Selbsterniedrigung in aller Öffentlichkeit als gemeine Verbrecher bloßgestellt“ wurden, verglich Feuchtwanger den Schauprozess „ungeniert […] mit einer Diskussion, in der sich gebildete Männer im Konversationston bemüht hätten, festzustellen, was die Wahrheit sei“, und Brecht konstatierte, „alles Geschmeiß des In- und Auslandes, alles Parasitentum, Berufsverbrechertum, Spitzeltum hat sich bei ihnen eingenistet … ich bin überzeugt, dass dies die Wahrheit ist“; für Stalin fanden die beiden Literaten nur freundliche Worte „als schlichten, ehrlichen Staatsmann, der nichts anderes wolle, als die sozialistische Demokratie zu verwirklichen“ (S. 143f.). Wie unberechenbar das Sowjetregime zu jener Zeit tatsächlich auf seine Opfer zugriff, zeigt nicht zuletzt das Schicksal Gustav Klucis‘, des „einzige(n) aus der Gruppe der revolutionären Avantgardekünstler, der trotz seiner Bereitschaft, Propaganda für den Stalinismus zu betreiben, ermordet wurde“ (S. 176). Neben seinen baltischen Wurzeln mochte ihm vor allem die Tatsache das Leben gekostet haben, dass er „mit seiner Kunst politisch gefährlich war“, er, „dessen Bilder von den Deputierten der verschiedenen Verbände und der kommunistischen Partei ausgewählt wurden, weil sie das Weltbild dieser Menschen trafen, nicht aber unbedingt das von Stalin und seinen Kadern“ (S. 155).

 

Im Beitrag zu den terroristischen Morden der Roten Armee Fraktion (RAF) geht dessen Verfasser zum Abschluss seiner Ausführungen der kontroversen Frage nach der Einordnung der Täter nach, die zwischen zweifellos „politisch“ (wie „eigens für sie verabschiedete Gesetze, eine Fülle von staatlichen und rechtlichen Maßnahmen und nicht zuletzt ein eigens gebautes Gerichtsgebäude und Gefängnis“ belegen würden) und „bestenfalls kriminell gewordene Revoluzzer mit letztlich niederem Eigennutz“ changiere, obwohl doch „auf der Hand“ liege, dass „die Mittel der RAF zwar gewiss kriminell, ihre Taten aber dennoch politisch motiviert waren und enorme politische Auswirkungen hatten“ (S. 196f.). Für den aktuellen islamistischen Terror wiederum gelte, dass „Sicherheit bis heute nicht gewährleistet“ sei, „obwohl sich seit rund zehn Jahren in der westlichen Welt ganze Ministerien, Geheimdienste, Sicherheitsinstitutionen und Forschungsbereiche“ mit dessen Eindämmung beschäftigen würden. Die von den USA und den europäischen Mächten forcierten, „rigide(n) Interventionspraktiken im Vorderen Orient zugunsten westlicher Werte, Prinzipien, Strukturen und Interessen“ seien kontraproduktiv und durch „komplexere Imperative“ zu ersetzen: durch „eine differenzierte, zum Teil sogar kooperative Politik gegenüber den gewaltabgeneigten islamistischen Gruppen, eine nachhaltige Förderung der Transformationen durch soziale Abfederung in kollabierenden Wirtschaftssystemen, eine Unterstützung modernisierender, gleichzeitig aber immer noch autoritärer Regime, die Vermeidung der Existenz staatsfreier Räume und nicht zuletzt eine Integrationspolitik im Westen, die das Entstehen von Identitätsproblemen und Chancenlosigkeit im Migrantenmilieu bekämpft“ (S. 212f.).

 

All das sind hochinteressante, aber auch sehr weite Felder, und obwohl sich - wie angedeutet - durchaus manche Kontinuitätslinie knüpfen lässt, wird nicht jeder Jurist an der gewollten, extensiven Auslegung des Begriffs des politischen Mordes seine Freude haben. In Anbetracht der Bandbreite der Beiträge tritt die rechtliche Dimension ohnehin gegenüber gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten deutlich in den Hintergrund. Ein von einem renommierten Rechtswissenschaftler verfasster, rechtsgeschichtlich oder rechtsphilosophisch orientierter Beitrag hätte demnach den fehlenden systematischen Bezug zum Rechtssystem herstellen und den spannenden Sammelband durch diese einschlägige Kontextualisierung zweifellos noch aufwerten können. Dessen ungeachtet bleibt der Gesamteindruck eines exemplarischen Streifzugs durch zwei Jahrtausende politisch motivierten Kapitalverbrechens, der gerade seiner häufigen offenkundigen oder impliziten Gegenwartsbezüge wegen zur Auseinandersetzung herausfordert und manche kluge Frage aufwirft.

 

Kapfenberg                                                                            Werner Augustinovic