Pfannkuche, Gerhard, Patrimonium - feudum - territorium. Zur
Fürstensukzession im Spannungsfeld von Familie, Reich und Ständen am Beispiel
welfischer Herrschaft im sächsischen Raum bis zum Jahre 1688 (= Schriften zur
Verfassungsgeschichte 83). Duncker & Humblot, Berlin 2011. 608 S.
Besprochen von Gerhard Köbler.
Die gewichtige, auch auf ungedruckte Quellen
gestützte Untersuchung ist die von Wolfgang Sellert betreute, durch ein
Stipendium der Ludwig-Windthorst-Stiftung geförderte Dissertation des lange als
Assistent bei seinem Lehrer tätigen Verfassers. Er stieß bei der Beschäftigung
mit dem Werk des Zentrumsabgeordneten Windthorst auf die
Vermögensauseinandersetzung Preußens mit Georg V. nach der preußischen Annexion
des Königreichs Hannover im Jahr 1866 und die Rechtsmassen des domaniums, der
Kammergüter und ihrer Gefälle. Wegen der geringen Ergiebigkeit der Tätigkeit
Windthorsts als Jurist, dessen Leistungen sich als weniger schöpferisch und
mehr praktische umsetzend erwiesen, wandte sich der Verfasser den Hausverträgen
und Hausgesetzen Braunschweig-Lüneburgs zu, deren Geschichte er bis in das
Hochmittelalter zurückverfolgte.
Der Verfasser gliedert seine selbständige,
weiterführende Untersuchung nach einer Einleitung zu Fürstentum und Sukzession,
Aufgabenstellung sowie Gang und Quellen der Untersuchung in zwei Teile.
Zunächst betrachtet er Herzog, Graf, Lehen und Allod sowie Mobilität und
Disponibilität dieser Stellungen vor der Errichtung des Herzogtums
Braunschweig-Lüneburg im Jahre 1235 und behandelt dabei Landesteilungen,
Komitat, Allodium und Dukat in Sachsen einschließlich des Wandels im 12. und
13. Jahrhundert. Danach verfolgt er aus fieser Grundlage sehr gründlich die
anschließenden Entwicklungen bis in das
17. Jahrhundert.
Als Grundproblem ermittelt er dabei die
Spannung zwischen der Wahrung patrimonialer Integrität einerseits und der
Befriedigung der Ansprüche mehrerer Erbberechtigter, wobei die Welfen seit 1235
im Grunde nur über lehnsrechtliche Rechtstellungen verfügten, die dem
Teilungsverbot unterliegen konnten. Nur sehr allmählich konnte sich auf dieser
Grundlage ein Versachlichungsprozess entfalten. Durch Einbindung der Stände
konnte, wie der Verfasser ansprechend zeigt, die hausrechtlich begründete Norm
der Primogenitur zu einer Qualität des Fürstentums werden.
Innsbruck Gerhard
Köbler