Osmialowski, Christoph, Bernhard Fuisting (1841-1908) und die Begründung der Steuererklärungspflicht. Diss. Bonn 2011. VIII, 187 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Kaum etwas anderes ist dem Menschen so hilfreich und angenehm wie das Geld anderer Menschen. Deswegen hat sich seit der Entstehung von Eigentum auch das Erbrecht durchgesetzt. Dem Erbrecht gleichwertig ist im öffentlichen Bereich das Steuerrecht, so dass es für den interessierten Staat und die ihn nutzenden Politiker und Amtsträger darauf ankommt, möglichst einfach und umfangreich über Steuern an Verfügungsgewalt über das Vermögen seiner Angehörigen zu kommen, ohne deren Leistungsfähigkeit gänzlich zu beseitigen.

 

Ein Mittel hierfür ist die Verpflichtung des Staatsangehörigen, zur Erklärung oder Angabe seiner Einkünfte gegenüber dem Staat als Grundlage der Berechnung der an ihn zu leistenden Steuer. Trotz ihrer hohen Bedeutung ist sie literarisch wenig behandelt. Umso erfreulicher ist es, dass sich der in Wiesbaden 1977 geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Bonn und der praktischen Berufsausbildung seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassene Verfasser sich in seiner von Mathias Schmoeckel betreuten Dissertation damit beschäftigt hat.

 

Gegliedert ist die Untersuchung in Einleitung, Hauptteil und Untersuchung. Im Mittelpunkt des Hauptteils steht die Person Bernhard Fuistings, dessen Leben der Verfasser aber nicht wirklich vertieft behandelt. Davon abgesehen gelangt er durch detaillierte Quellenvergleiche zu dem überzeugenden Ergebnis, dass Bernhard Fuisting durch eigene Gedanken sowohl die erstmalige gesetzliche Umsetzung der Steuererklärungspflicht durch das Einkommensteuergesetz 1891 wie auch ihre Weiterentwicklung durch das Einkommensteuergesetz des Jahres 1906 wesentlich beeinflusste und damit den Staat dem Ziel näher brachte, über die Steuererklärung an die Einkünfte seiner Bürger zu gelangen..

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler