Müller, Dirk H., Adliges Eigentumsrecht und Landesverfassung. Die Auseinandersetzungen um die eigentumsrechtlichen Privilegien des Adels im 18. und 19. Jahrhundert am Beispiel Brandenburgs und Pommerns (= Elitenwandel in der Moderne 11). Oldenbourg, Berlin 2011. 301 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach seiner eigenen Vorbemerkung plante der Verfasser ursprünglich eine vergleichende Studie über die verfassungspolitischen und innenpolitischen Konzeptionen putschwilliger und putschender Militärs nach dem Ende des ersten Weltkriegs. Bei der Suche nach den Immobiliarrechten von Rittergütern am Ende des Kaiserreichs fand der Verfasser aber Acta generalia des Justiz-Ministeriums betreffend das Märkische Lehnrecht (1875-1931). Die Ergebnisse seiner daraufhin am Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften der Universität Halle-Wittenberg durchgeführten Studie über die eigentumsrechtliche Privatisierung der märkischen Lehnrittergüter führten ihn zu weiteren Forschungen zum Eigentum des Adels unter verfassungsgeschichtlichen Aspekten.

 

Sie gliedert er nach einer gut verständlichen Einleitung in neun Abschnitte. Er beginnt mit der Mitsprache der Kreisritterschaften bei der Umwandlung der kurmärkischen Lehngüter in Familieneigentum zur gesamten Hand und endet mit dem Verfassungsrang des gebundenen Grundbesitzes in der konstitutionellen Monarchie. Auf diesem Weg behandelt er die Mandatsbindung der Kreisdeputierten, ständisch legitimierte Berater bei der Kodifizierung der Eigentumsordnung, die Rechtsverhältnisse der adligen Familiengüter in Pommern, die Landschaft als Gläubigergenossenschaft, Reformzeit, externe Juristen und Reformkonzepte.

 

Im Kern geht es ihm um die Klärung unterschiedlicher adliger Verhaltensmuster im Nordosten des deutschen Raumes im Gegensatz zum Süden und Westen und der dortigen Majoratspraxis bzw. Familienfideikommisspraxis. Nach den Erkenntnissen des Verfassers vermochte im Nordosten auch die Vererbung von Familiengut zur gesamten Hand die Güter des Adels zusammenzuhalten. Häufiger Berechtigtenwechsel erweist sich dabei nach der sorgfältigen Studie weniger als Schwäche und mehr als eine geschickte Form notwendiger Anpassung.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler