Maertens, Ralf, Das Landgericht Altona (1879-1937) und die Anfänge des Landgerichts Itzehoe (1937-1945). Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Tätigkeitsberichte und rechtspolitischen Stellungnahmen (= Rechtshistorische Reihe 425). Lang, Frankfurt am Main 2011. 792 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, im Wintersemester 2011/2011 bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel eingereichte, sehr umfangreiche Dissertation des 1974 in Kiel geborenen, nach dem dortigen Studium und den beiden Staatsprüfungen (2002 und 2004) als Rechtsanwalt im Bezirk des Landgerichts Itzehoe und seit 2011 in Oldenburg tätigen Verfassers. Sie bearbeitet einen interessanten Gegenstand an Hand auch unveröffentlichter Quellen sehr ausführlich. Sie spricht dabei zahlreiche Einzelfragen auch aus praktischer Sicht sehr konkret an.

 

Gegliedert ist sie in sechs Abschnitte. Davon betreffen die ersten beiden Abschnitte die Vorgeschichte der Thematik, wobei der Verfasser zunächst einen Überblick über das verwickelte Gerichtswesen bis 1867 und danach über die beiden Kreisgerichte in der Zeit zwischen 1867 und 1879 gibt. Danach betrachtet er ganz gründlich das Landgericht Altena und dessen Gerichtsbezirk von 1879 bis 1918 und von 1918/1919 bis zum 31. März 1937.

 

Anschließend wendet sich der Verfasser dem Altona als Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes ersetzenden Landgericht Itzehoe und dessen Gerichtsbezirk vom 1. April 1937 bis zum Anfang der 1950er Jahre zu. Im Einzelnen bietet der Verfasser Lebensläufe der Gerichtspräsidenten und weiterer Richter, Geschäftsübersichten und vielfache Ausführungen über das Schwurgericht, die Anfänge des jugendstrafrechtlichen Verfahrens seit 1908 oder die Tätigkeit von Rechtsanwälten und Notaren sowie unmittelbar aus den Quellen viele unterschiedliche rechtspolitische Stellungnahmen und Generalberichte. Auch wenn nicht jedes deutsche Landgericht der Untersuchungszeit eine derart detaillierte Behandlung erfahren können wird, verdient die Untersuchung doch allgemeines Interesse im Rahmen der jüngeren Geschichte der deutschen Gerichtsbarkeit

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler