Law and Religion in the Roman Republic, hg. v. Tellegen-Couperus, Olga (= Mnemosyne Supplements Band 336). Brill, Leiden 2012. 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Religion und Recht liegen ähnlich im Dunkel der Frühgeschichte wie das Werden des Menschen überhaupt. Lassen sich für ihn wenigstens noch verstreute einzelne Überreste finden, so sind die Gedanken so flüchtig, dass Religion und Recht der Frühzeit nicht sicher gefasst, sondern nur vermutungsweise erschlossen werden können. Dies gilt auch noch für die römischen Anfänge, die nur sehr vereinzelt zur körperlichen Sicherung gefunden haben.
Dies hat die Herausgeberin allerdings nicht geschreckt, sondern wie ihre Kollegen nur herausgefordert. Als 1982 über die testamentarische Erbfolge in den Konstitutionen Diokletians in Amsterdam promovierte Gelehrte ist sie inzwischen als Associate Professor für Rechtsgeschichte an der Tilburg Law School tätig. Durch eine Kurze Geschichte des römischen Rechts ist sie über das gesamte römische Recht und durch ein Werk über Quintilian und das Recht auch über die Kunst der Überredung in Recht und Politik überzeugend ausgewiesen.
Das von ihr auf dieser Grundlage vorgelegte Sammelwerk setzt sich nach einer Einführung aus insgesamt neun Beiträgen sachkundiger Gelehrten verschiedener Länder zusammen, die in drei Teile gegliedert sind. Am Beginn stehen Recht und Religion als Mittel der Zukunftskontrolle, wie sie etwa Leon ter Beck in seiner Studie über das göttliche Recht und die Strafe des sacer esto im frühen Rom erörtert, während im zweiten Teil Priester, Magistrate und Staat und im dritten Teil religiöses Recht, Zivilrecht und Bürger behandelt werden, wie dies etwa durch James Rives am Beispiel der Control of the Sacred in Roman Law geschieht. Insgesamt zeigen die Aufsätze auf einer breiten, am Ende in einem Index sorgfältig aufgelisteten Quellengrundlage eindringlich die wohl ursprüngliche Nähe von Religion und Recht in Rom und ihre im dritten vorchristlichen Jahrhundert einsetzende Rationalisierung aus dem Blickwinkel moderner wissenschaftlicher Forschung.
Innsbruck Gerhard Köbler