Krusche, Sebastian, Die Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959. Vorgeschichte und Entstehung (= Rechtshistorische Reihe 427). Lang, Frankfurt am Main 2011. 433 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert in unerschöpflichem Einfallsreichtum angeregte und betreute, 2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des in Göttingen 1977 geboren, die juristische Ausbildung 2008 abschließenden Verfassers. Sie behandelt eine weitere wichtige Rechtsquelle des geltenden Rechts auf der Grundlage umfangreicher, teilweise archivalischer Quellen. Der Verfasser unterscheidet insgesamt elf Teile.
Nach einer kurzen Einleitung geht er auf die vielfältige, 1878 zur Einheit führende Entwicklung des Anwaltsrechts bis 1945 auf der Grundlage der vorliegenden Literatur ein. Danach schildert er die verwickelte Lage in den unterschiedlichen Besatzungszonen, die erst infolge der Entscheidung für eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit vereinheitlicht werden konnte. Im Mittelpunkt steht dann zu Recht die Gesetzgebungsgeschichte der Bundesrechtsanwaltsordnung, die mit Entwürfen durch die Rechtsanwaltschaft einsetzt, aber erst in einem dritten Entwurf des Bundesjustizministeriums bzw. der Bundesregierung nach fast zehn Jahren zur Verwirklichung gelangt.
Im Anschluss hieran erörtert der Verfasser sorgfältig die Kernfragen (Berufsbild, Zulassung, Rechte und Pflichten, Rechtsanwaltskammern, Ehrengerichte, Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof, Bundesrechtsanwaltskammer) der Bundesrechtsanwaltsordnung und geht auf die weitere Entwicklung ein. Grundsatz ist die Freiheit der Advokatur, die bislang Bestand behalten hat. Umfangreiche Anhänge mit einigen Kurzbiographien runden die ansprechende Arbeit ab, die freilich auch Hartsang und Herman von Mangoldt und Herrman von Mangoldt aufführt.
Innsbruck Gerhard Köbler