Karauscheck, Erich René, Fehde und Blutrache als Beispiele nichtstaatlicher Konfliktlösung - Rechtshistorisch und Rechtsanthropologisch. Solivagus, Kiel 2011. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Fehde und Blutrache sind in der vom Gewaltmonopol des Staates bestimmten Gegenwart rechtswidrig. In anderen Zeiten und an anderen Orten waren sie rechtmäßig. Dieser Gegensatz hat die rechtsgeschichtliche Forschung bereits vielfach beschäftigt.

 

Der 1962 geborene Verfasser war nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien von 1988 an Vertragsassistent am Institut für Kirchenrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Im Jahre 1990 wurde er promoviert. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1996 ist er selbständig vor allem im Baurecht, Liegenschaftsrecht, Wohnrecht, Mietrecht und Versicherungsvertragsrecht tätig.

 

Der Kern der vorliegenden Publikation wurde in Wien vor nunmehr zwei Jahrzehnten (wohl 1990) als Dissertation vorgelegt. Die eine Reihe formaler Schwächen aufweisende Arbeit gliedert sich in Re-reading Fehde und Blutrache (1. Einleitung) und einen Teil II Fehde und Blutrache mit den Unterabschnitten (2.) Einleitung, (3.) demonstrative Analyse nichtstaatlicher Konfliktlösungsmechanismen Selbsthilfe, Fehde, Blutrache (1. Vorbemerkung, 2. im deutschen Mittelalter, 3. in Montenegro vor 1851, 4. bei den Nuer!) sowie ein (nicht in jeder Hinsicht aktuelles) Quellen- und Literaturverzeichnis (Bibliographie, Periodika, sonstige Quellen). Der Verfasser will seine dabei gewonnene Erkenntnis, dass Fehde, Blutrache und insbesondere die Sühne der Fehde durch Elemente der Verfahrensgerechtigkeit charakterisiert und legitimiert sind, in weiteren Studien nutzbar machen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler