Helmke, Nils, Der Normsetzungsprozess des Stalkings in Kalifornien (USA) und in Deutschland (= Criminologia 17). Kovač, Hamburg 2011. 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach einer Ansicht ist das Recht vorgegeben, nach anderer Ansicht wird es vom Menschen gemacht. In der Rechtswirklichkeit zeigt sich die Geschichtlichkeit des Rechtes zumindest im Detail an zahlreichen Stellen. Eines der einsichtigsten Beispiele ist die Strafbarkeit des Stalkings.

 

Die sich damit befassende Arbeit des in Bremen 1976 geborenen Autors ist seine von Michael Walter betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der juristischen Fakultät der Universität Köln angenommenes Dissertation, die im Manuskript inhaltlich größtenteils im Winter 2007 abgeschlossen wurde. Sie gliedert sich in drei Teile, die Zielsetzung, Methode, Problemaufriss und den Forschungsansatz der Normgenese einerseits und den Normsetzungsprozess des Stalkings in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland andererseits betreffen.

 

Insgesamt kann der Verfasser auf Grund der vorliegenden Literatur und eigener Nachforschungen zeigen, wie der aus der Jagd kommende, aber auch für den menschlichen Gang oder Krankheiten oder Gespenster verwendete Ausdruck in der Mitte der 1970er Jahre auf die Taten von Serienmördern angewendet und 1990 in § 646,9 California Penal Code zum Straftatbestandsmerkmal erhoben wurde. Trotz einiger Unterschiede (z. B. anfangs in Kalifornien Prominente im Blickpunkt) verläuft die Entwicklung in Deutschland mit einer zeitlichen Verzögerung von 17 Jahren ähnlich (Nachstellung § 238 StGB zum 31. März 2007 in Kraft). Damit ist in Sicherung der Freiheit des Opfers durch Beschränkung der Freiheit des Täters unter tatkräftiger Hilfe der Medien ein weiterer menschlicher Verhaltensbereich des gesellschaftlichen Miteinanders verrechtlicht, wobei der weitere internationale Fortgang noch weiter aufgehellt werden könnte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler