Hartz, Cornelius, Tatort Antike. Berühmte Kriminalfälle des Altertums. Philipp von Zabern, Mainz 2012. 142 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Tatort ist als Serie aus dem Fernsehen allgemein bekannt geworden. Für die Rechtsgeschichte hat ihn wohl als erster Werner Ogris in einer Serie der deutschen oder österreichischen Rechtsgeschichte übernommen. Dem folgt der Verfasser nunmehr für die Antike, für die das Quellenmaterial sehr viel geringer ist.

 

Der Autor wurde in Lübeck  1973 geboren. Nach dem Studium von Latein, Griechisch und Anglistik an der Universität Hamburg wurde er 2007 dort mit einer von Dorothee Gall betreuten Dissertation über Catulls Epigramme im Kontext hellenistischer Dichtung promoviert. Danach war er als Verlagslektor bei Philipp von Zabern tätig, wirkt seitdem aber als freier Autor, Übersetzer und Lektor in Hamburg.

 

Sein schmaler vorliegender Band, dem etwa die von Detlef Liebs 2007 vorgelegten berühmten Prozesse der Antike sowie viele Einzeldarstellungen vorausgehen, versammelt nach einem kurzen Vorwort ingesamt 19 „berühmte Kriminalfälle“. In zeitlicher Reihenfolge beginnen sie mit dem Mord oder Unfall des Tutanchamun 1323 v. Chr. und führen über Ramses III., Sokrates, die Hetäre Neaira, eine Intrigantin, Furius Cresimus, Sextus Roscius, Spartacus, Verres, Catilina, Clodius Pulcher, Caesar, Augustus, Jesus, Nero, Commodus, Konstantins Söhne, Priscillian bis zu dem Mord an der letzten Philosophin. Möge sein als durch Dolch, Blut und Rot veranschaulichtes mosaikartiges Panorama der Geschichte des Altertums mit ausgewählten Textpassagen gedachter Einblick in Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, falsche Zeugenaussagen und bestechliche Richter interessierte Leser finden, denen die Ermittlung der richtigen Entscheidung im Streit mindestens zweier Menschen außerhalb der Fachwissenschaft einen Erkenntnisgewinn bedeutet.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler