Hamann, Eike, Die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren. Die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts (= Rechtsgeschichtliche Studien 48). Kovač, Hamburg 2011. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die im Jahre 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die interessante Thematik, wie das umfangreiche und wichtige Sklavenrecht der römischen Antike im Spätmittelalter an den Universitäten verstanden wurde. Gegenstand der Untersuchung ist nach der Einführung des Verfassers die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts in Bezug auf die Entstehung der Unfreiheit, wobei es der Verfasser ansprechen als notwendige Voraussetzung seiner Fragestellung ansieht, dass es Sklaven im Mittelalter gegeben hat und dass eine solche Existenz (von Unfreien) den Kommentatoren bewusst gewesen ist.

 

Nach einleuchtender Abwägung versteht er als Sklaven Menschen, die der unbeschränkten Gewalt ihres Herrn unterworfen sind, als Sachen wie Waren gehandelt werden und als aus der Heimat entwurzelte Fremde der privaten und öffentlichen Rechte unfähig sind. Als für ihn relevante Autoren ermittelt er Jacobus de Ravanis, Jacobus Butrigarius, Jacobus de Belvisio, Cinus de Pistoia, Petrus de Bellapertica, Johannes Faber, Albericus de Rosate, Bartolus de Sassoferrato, Baldus de Ubaldis, Angelus de Ubaldis, Bartholomäus de Saliceto, Raphael Fulgosius und Paulus de Castro. Auf dieser Grundlage untersucht er sorgfältig die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren (Kriegsgefangenschaft, unfreie Geburt, Verkauf, Deliktsstrafe, Strafe für betrügerischen Selbstverkauf und Undankbarkeit des Freigelassenen).

 

Am Ende fasst er seine Ergebnisse kurz zusammen. Dabei geht er davon aus, dass die Sklaven, die er nicht immer deutlich genug von Unfreien abgrenzt, im frühen und hohen Mittelalter meist aus dem slawischen Osten kamen und über Italien (Genua) in die arabische Welt verkauft wurden, während in Deutschland die Sklaverei (wenn schon überhaupt, dann doch) höchstens noch vereinzelt vorhanden und im ländlichen Bereich weitestgehend in der Leibeigenschaft  bzw. in der Hörigkeit aufgegangen war. Als dementsprechend bedeutsam erörterten die Postglossatoren, die der Verfasser an einzelnen Stellen auch mit den neueren Ausdrücken Kommentatoren und Konsiliatoren bezeichnet, die römischen Bestimmungen und versuchten, sie hinsichtlich der Begründung des Sklavenstatus fruchtbar zu machen, soweit sie der Rechtswirklichkeit ihrer eigenen Zeit entsprachen, ohne eine vollumfängliche Rezeption aller im späteren Corpus iuris civilis angelegten Tatbestände zur Begründung des Sklavenstatus durchzuführen.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler