Fernandes Fortunato, Sérgio, Früchte und Nutzungen. Eine dogmenhistorische Untersuchung zur privatrechtlichen Erfassung von Vermögenserträgen (= Schriften zur Entwicklung des Privatrechtssystems 9). Lang, Frankfurt am Main 2012. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Natur hat viele Sachen so ausgestattet, dass sie für den Menschen Früchte und Nutzungen abwerfen. Damit sind sie ohne Weiteres auch für das Recht von höchster Bedeutung. Gleichwohl fristet das Recht der Früchte und Nutzungen nach Ausweis des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Deutschen Reiches von 1896/1900 im Bereich des Allgemeinen Teiles eigentlich ein Schattendasein, das den Juristen grundsätzlich nicht besonders interessiert.

 

Es ist daher sehr erfreulich, dass der Verfasser diesen insbesondere auch auf Studenten ziemlich spröde wirkenden Gegenstand besonders untersucht hat. Die vorliegende Studie  ist die von Thomas Rüfner betreute, im Sommersemester 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in vier Kapitel, die deutlich zeigen, dass der Titel der Arbeit insofern zu weit gefasst ist, als sie auf das neunzehnte Jahrhundert und das abschließende Bürgerliche Gesetzbuch beschränkt ist.

 

In seiner Einleitung führt der Verfasser thematisch ein, stellt die Legaldefinitionen der §§ 99, 100 BGB vor und bietet methodische Erwägungen. Danach untersucht er die Fruchtlehren der Pandektenwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Lehren vom bestimmungsgemäßen Ertrag, der Erzeugnistheorie und der relativen Fruchttheorie und verfolgt die Gesetzgebung vom Vorentwurf zum Sachenrecht von 1880 bis zu den Beratungen des Bundesrats und Reichstags. Danach greift er noch kurz auf das geltende Recht aus und fasst seine Erkenntnisse in der englischen und portugiesischen Sprache zusammen.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler