Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 16 Register. Metzler, Stuttgart 2012. XI, 1220 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

Der Nutzwert eines Nachschlagewerks hängt in nicht geringem Maß von der Qualität seines Schlüssels ab, mit dessen Hilfe sich der Interessierte erst gezielten Zugang zur gewünschten Information zu verschaffen vermag. Mit dem vorliegenden Registerband, der das bislang zur Verfügung stehende, elektronisch abrufbare Interimsregister komplettiert, erfährt die seit 2005 mit je zwei Bänden pro Jahr erscheinende, den Zeitraum von 1450 bis 1850 abdeckende „Enzyklopädie der Neuzeit“ (EdN) - das Gesamtprojekt wurde zuletzt im Rahmen der Besprechung des unlängst publizierten 15. Bandes hier bereits ausführlich gewürdigt - ihre gelungene Abrundung. Jeweils ein starkes Drittel der rund 1220 Spalten nehmen ein Sach- und ein Personenregister ein; dazu treten ein Ortsverzeichnis über 175 Spalten, ein nach Sachen, Personen und Orten gegliedertes Abbildungsregister im Umfang von 85 Spalten sowie ein Kartenverzeichnis.

 

Deren Organisation stellt sich folgendermaßen dar: Dem Indexbegriff folgt jeweils die Nennung der Artikel, in welchen er auftaucht, mit Band- und Spaltenzahl, bei einer Änderung des Kontextes innerhalb eines Beitrages wird der Begriff abermals genannt. Verweise des Sachregisters erfassen sowohl lemmatisierte Themen als auch – und das sei, weil den Wert dieses Hilfsmittels ganz erheblich steigernd, besonders betont – solche, denen aus Platzgründen kein eigener Beitrag gewidmet werden konnte. Da die Enzyklopädie auf Artikel zu Personen, Städten und Ländern verzichtet, erweisen sich die entsprechenden Register ebenfalls als außerordentlich fruchtbar, indem sie nicht weniger als 11.500 Personen und 3.200 Orte vernetzen. Die durchschnittlich 100 Abbildungen pro Band mit ihren Erläuterungen sind über das erwähnte, in sich differenzierte Abbildungsregister bequem zugänglich.

 

Wie die Nachsuche im Kartenverzeichnis funktioniert, sei hier an einem Beispiel praktisch dargestellt: Das Stichwort „Europa“ findet sich zweimal; zunächst mit dem konkreten Hinweis auf [Band] 3, [Spalte] 597 A[bbildung] 1 und der folgenden Erläuterung: „Europa prima pars terrae in forma virginis (‚Europa, der erste Weltteil, in Gestalt einer Jungfrau‘). Europakarte als mit kaiserlichen Attributen versehene Frauengestalt (Holzschnitt, aus: Heinrich Bünting, Itinerarium Sacrae Scripturae: das ist ein Reisebuch über die ganze Heilige Schrift, Wittenberg 1588)“. Die zweite Nennung beinhaltet die folgenden Verweise: „vgl. auch Arbeitsmigration A1; Atlantische Welt A2; Bevölkerung A5; Bevölkerung A6; Dürre A2; Grippe A1; Hexe A1; Jüdische Gesellschaft A1; Kommunikation A3; Küstenschifffahrt A1; Küstenschifffahrt A2; Metropole A2; Osteuropa A1; Preiskurant A1; Teilungen Polens A1; Universität A1; Universität A2; Weltwahrnehmungen A1“ (Sp. 1211f.). Geht man im Verzeichnis etwa dem letzten dieser Stichwörter nach, erfährt man nun genau: „Weltwahrnehmungen [Band] 14, [Spalte] 887 A[bbildung] 1: Weltkarte des Fra Mauro (kolorierte Zeichnung auf Pergament, 1459).“ (Sp. 1219f.).

 

Der Begriff „Recht“ (Sp. 322f.), den der beigestellte Buchstabe „N“ – im Gegensatz zu den mit „L“ gekennzeichneten Lemmata des regulären alphabetischen Teils – als dem Nachtragsband zugehörig ausweist, ist im Sachregister durch Querverweise von „Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten“ bis „Zivilprozessordnung“ im Ausmaß von etwa zwei Dritteln einer Spalte vertreten. Jeder Querverweis bildet im Register wiederum ein eigenes Stichwort mit jeweils separaten, oft beträchtlichen Begriffsansammlungen; recherchiert man das unter „Recht“ verzeichnete „Völkerrecht“, stößt man auf gezählte 51 weitere Bezugsbegriffe von der „Annexion“ bis zum „Widerstandsrecht“ (Sp. 427).

 

Unter den mit ihren Lebensdaten, ihrer Nationalität und ihrer Funktion aufgenommenen Personen nehmen Martin Luther (Sp. 733ff.) und Immanuel Kant (Sp. 685ff.), ihrer Bedeutung und dem umfassenden Einfluss ihrer Gedankenwelt angemessen, mit bis über eineinhalb Spalten Umfang an Verweisen quantitativ Spitzenränge ein. Noch wesentlich umfangreicher fallen die Zuordnungen des Ortsregisters zu einzelnen Staaten aus, so zu Frankreich (7 Spalten, Sp. 993ff.) oder England (6 Spalten, Sp. 983ff.).

 

In Anbetracht dieser Fülle an verkoppelter Information und ihrer überlegten Aufschließung kann das Gesamturteil über den Registerband der „Enzyklopädie der Neuzeit“ nur positiv ausfallen. Was hier ins Werk gesetzt wurde, sollte auch in dieser Hinsicht Vorbildwirkung für ähnliche vergleichbare Projekte entfalten. Offen bleibt allein die Frage der Aktualisierung: Wird es - was wünschenswert ist - machbar sein, mit Hilfe der modernen Datenverarbeitung neue Forschungserträge kontinuierlich in dieses bedeutende Basiswerk einzuarbeiten, es fortlaufend zu erweitern und im Zuge dessen auch die Register stets dem letzten Stand anzugleichen?

 

Kapfenberg                                                                Werner Augustinovic