Engel, Carolin, Der Schutz von Privatpersonen vor Presseveröffentlichungen durch das Reichspressgesetz im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Diss. Bonn 2011. XLIV, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die thematisch interessante Arbeit ist die von Wilhelm Rütten betreute, von Lutz Tillmanns vom Deutschen Presserat beratene Dissertation der Verfasserin. Sie hat nach ihrem Erscheinen umgehend die Aufmerksamkeit eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da sie aber nur im älteren Dissertationsdruck erschienen ist und die Universität kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf sie aufmerksam machen.

 

Gegliedert ist das Werk in vier Kapitel. Nach einer kurzen Einleitung beginnt die Verfasserin allgemein mit dem RPreßG (Reichspreßgesetz) und behandelt dabei im Rahmen des geschichtlichen Hintergrunds die Geschichte des Berichtigungsgedankens und die Geschichte der Preß- und Beleidigungsdelikte und fügt dem Überlegungen zu den Begriffen periodische Druckschrift und verantwortlicher Redakteur sowie zur Presse und zur gerichtlichen Zuständigkeit an. Das zweite Kapitel erörtert detailliert die Berichtigungspflicht (§ 11 RPreßG), das dritte Kapitel den strafrechtlichen Schutz (über die §§ 20ff. RPreßG) und das vierte Kapitel kürzer den Schutz durch andere Gesetze (Zivilrecht, Schutz durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht, Schutz durch Standesrecht der Presse).

 

Im Ergebnis stellt die  etwa 300 Entscheidungen zwischen 1865 und 1958 einbeziehende Verfasserin fest, dass die Rechtsprechung zwar in einigen Teilbereichen sehr auf einen Schutz der Betroffenen bedacht war, insgesamt aber nicht zu einem funktionierenden Schutzsystem beigetragen hat. Zwar ermittelt sie, dass die Rechtsprechung in vielen Teilen nicht sehr pressefreundlich war. Diese Haltung wirkte sich, hauptsächlich wegen Fehlens eines einstweiligen Rechtsschutzes, allerdings nicht spiegelbildlich zum Vorteil der von Presseveröffentlichungen Betroffenen aus.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler