Ellenberg, Stefan, Herrschaft und Reform. Zur Diskussion um die Aktienrechtsreform und den Konzern in der Weimarer Zeit (= Rechtshistorische Reihe 435). Lang, Frankfurt am Main 2012. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Tilman Repgen betreute, im Sommersemester 2011 der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vorgelegte Dissertation des in Portugal 1976 geborenen , nach der Ausbildung in Hamburg zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Medienunternehmens und danach als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie widmet sich einer aktienrechtsgeschichtlichen Lücke, auf die der im Literaturverzeichnis leider nicht nachgewiesene Gessler bereits 1965 hingewiesen hatte. Die in diesem Zusammenhang auftretenden, bisher nicht monografisch erörterten Fragen versucht die Arbeit zu klären.

 

Nach einer kurzen Einleitung über den Gegenstand der Untersuchung und den Gang der Darstellung gliedert der Verfasser sein Werk in drei Teile. Zunächst schildert er das Aktien- und Konzernrecht bis 1918 und trennt dabei zwischen Aktienrecht und Ergebnis. Danach widmet er sich ausführlich der Aktienrechtsreformdiskussion von der Inflation als ihrem Auslöser über die deutschen Juristentage 1924 und 1926, die Kommission des deutschen Juristentags, den Enquête-Ausschuss, die Reformarbeiten im Reichsjustizministerium, den ersten Entwurf 1930 und den revidierten Entwurf von 1931 bis zu den Beratungen des vorläufigen Reichswirtschaftsrats und schließt dann im dritten Teil das Konzernrecht an, dessen Anfänge in der Literatur er mit Geiler, Friedländer, Haussmann, Passow und ab 1925 zusätzlich mit Rosendorff und Hamburger verbindet.

 

Im Ergebnis kann er festhalten, dass die Ursprünge des Konzernwesens im Deutschen Reich bis in das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts zurückreichen und die Gefahren für Minderheitsaktionäre und Gläubiger abhängiger Aktiengesellschaften lange vor 1919 erkannt worden waren. Obgleich damit die gedankliche Grundlage einer gesetzlichen Regelung vorlag, wollte das Reichsjustizministerium das Verhältnis zwischen Mutter und Tochtergesellschaft weder klären noch regeln. Die dahinter stehende konzernfreundliche Haltung führt der Verfasser ansprechend auf die ökonomische Konzentration und die volkswirtschaftliche Bedeutung der Konzerne zurück, die er mit der Vorstellung eines wirtschaftstypologischen Wandels hin zu einer organisierten Wirtschaftsweise verbindet.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler