Dreihundert (300) Jahre Oberlandesgericht Celle. Festschrift zum 300jährigen Jubliäum am 14. Oktober 2011, hg. v. Götz von Olenhusen, Peter. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011. 696 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Welfen sind ein bayerisches, schwäbisches oder fränkisches, seit der Mitte des 8. Jahrhunderts nördlich des Bodensees begütertes, 819 sicher nachweisbares Geschlecht, das 1070 erstmals die Würde des Herzogs von Bayern und 1137 auch die Würde des Herzogs von Sachsen gewann, beide Würden aber unter seinem bekanntesten Angehörigen, Heinrich dem Löwen, 1180 in der Auseinandersetzung mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlor und auf das Eigengut Braunschweig-Lüneburg beschränkt wurde. Dieses wurde 1235 ein neues, eigenes Herzogtum, das nach zwanzigjährigem Ringen am 22. März 1692 in der Person Herzog Ernst Augusts von Calenberg-Grubenhagen die durch anerkennenden Beschluss seitens der (acht) vorhandenen Kurfürsten neu vergebene Stellung als (neunter) Kurfürst des Heiligen römischen Reiches erhielt. Da Ernst August mit seinem in Celle regierenden Bruder (Heideherzog) Georg Wilhelm vereinbart hatte, dass nach dessen Tode die beiden Herzogtümer vereinigt wurden, konnte sein Sohn Georg Ludwig am 7. September 1708 feierlich in das kurfürstliche Collegium eingeführt werden, woraus sich auf Grund der Goldenen Bulle des Jahres 1356 die Notwendigkeit eines eigenen Oberappellationsgerichts für das neue Kurfürstentum ergab.

 

Zum Ausgleich für den mit der Vereinigung verbundenen Verlust der Residenz wurde (das auf eine Universität verzichtende) Celle zum Sitz dieses am 14. Oktober 1711 feierlich eröffneten, für die Kurlande, ab 1715 auch für die Herzogtümer Bremen und Verden sowie ab 1747 für das Herzogtum Lauenburg zuständigen Oberappellationsgerichts bestimmt. Seine Aufgabe hat es in einem dreistöckigen stattlichen Neubau mit großem Erfolg ausgeführt, auch wenn es nach seiner Umbenennung in Oberlandesgericht in jüngster Zeit aus politischen Überlegungen alte örtliche Zuständigkeiten an das kleinere Oberlandesgericht Braunschweig abgeben musste. Aus diesem Grunde ist der dreihundertste Tag der Wiederkehr der Eröffnung ein sachgerechter Anlass für eine würdige Erinnerung in der ausgesuchten Form einer gewichtigen Festschrift, die freilich nach Mitteilung des Verlags so umgehend vergriffen war, dass sich eine kurze Internetanzeige der öffentlichen Ausleihe des Werkes bedienen muss.

 

Neben Grußworten des Ministerpräsidenten, des Justizministers und des herausgebenden Oberlandesgerichtspräsidenten enthält das mit 29 Abbildungen versehene Sammelwerk insgesamt 45 Studien von Mitgliedern, Freunden und Kennern seiner Tätigkeit, die geschichtliche Entwicklungen (kurzer geschichtlicher Abriss, Gottlieb Planck, Bibliothek der Grupenschen Stiftung, Rechtsprechung im 18. Jahrhundert, Freiheitsstrafe und Strafvollzug, vorkonstitutionelles Straßenrecht, Justizpolitik unter britischer Besatzung, Rechtsstaat in Sachsen-Anhalt, Rehabilitierungsverfahren in Halle, europäische Justizkontakte), Justizstrukturen und Justizreformen, Rechtsentwicklungen im Zivilrecht und Prozessrecht, Familienrecht, Strafrecht und in der Mediation sowie moderne Justizverwaltung betreffen. Daten zur Geschichte des Oberlandesgerichts beschließen das vielfältige, interessante Geburtstagsgeschenk, für das leider auf erschließende Register verzichtet ist.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler