Die Zwölf Artikel von 1525 und das „göttliche Recht“ der Bauern - rechtshistorische und theologische Dimensionen, hg. v. Hasselhoff, Görge K./Mayenburg, David von (= Studien des Bonner Zentrums für Religion und Gesellschaft 8). Ergon Verlag, Würzburg 2012. 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Weniger als zehn Jahre nach der Verkündung der religionsreformatorischen, auf besonderes Interesse der ärmeren Bevölkerungsschichten stoßenden Vorstellungen Martin Luthers kamen am 6. März 1525 in Memmingen etwa 50 Angehörige mehrerer oberschwäbischer Bauernhaufen in Memmingen zu einer Beratung über ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem Schwäbischen Bund zusammen. Am 15. und 20. März bereiten sie weiter und verkündeten am Ende zwölf, vielfach mit Bibelzitaten verbundene Artikel und eine Bundesordnung. Beide Texte wurden innerhalb zweier Monate in  25 Auflagen gedruckt und in schätzungsweise25000 Exemplaren breit gestreut verteilt.

 

Mit diesen Vorgängen befasste sich eine vom 3. bis 5. März 2010 an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn abgehaltene Tagung. Sie wollte in Zusammenarbeit von Juristen, Theologen und Historikern zu neuen Einsichten über den als erste Niederschrift von Freiheitsrechten in Europa (nach der Magna Charta libertatum) geltenden Text gelangen. Insbesondere sollte aufgehellt werden, in welchen juristischen und theologischen Diskurs die von den Bauern erhobenen Forderungen eingebettet waren.

 

Der vorliegende Band enthält nach einer Einführung der beiden Herausgeber und nach einer Einleitung Beter Blickles über das Scharnier zwischen Bauernkrieg und Reformation zunächst sechs Beiträge über die zwölf Artikel in exegetischer Einzelbetrachtung bezüglich des Schriftgebrauchs, des Pfarrerwahlrechts, der wirtschaftlichen Freiheit, der bäuerlichen Beschwerden, des Strafrechts und der rechtsgeschichtlichen Bedeutung. Dem folgt in fünf Studien die Wirkungsgeschichte im Hinblick auf Martin Luther, Melanchthons Kehre, Johannes Brenz, Urbanus Rhegius und Konrad Braun. Im Anhang werden (schätzungsweise 250) Bibelstellen, (4) Handschriften und mehr als 100 ausgewählte Namen (von Patriarch Abraham bis Huldrych Zwingli), die mit den vielfältigen neuen Einzelerkenntnissen verbunden sind, verzeichnet, so dass jedermann den von den Sachkennern im vorliegenden Sammelband geschaffenen Fortschritt jedenfalls in diesen Hinsichten leicht greifen kann.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler