Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Band 24 Das Fürstentum Siebenbürgen. Rechtsgebiet und Kirche der Siebenbürger Sachsen, bearb. v. Armgart, Martin unter Mitwirkung von Karin Meese. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIV, 534 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wie der Herausgeber in seinem kurzen Vorwort deutlich macht, waren bei der Vorstellung des Editionsprogramms der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts im Jahre 1902 durch Emil Sehling an Territorien außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches zwar die Ostseeprovinzen, Österreich und die Schweiz einbezogen, war aber Siebenbürgen nicht berücksichtigt. Demgegenüber regte bei der Wiederaufnahme der Arbeiten nach Ende des zweiten Weltkriegs der aus Siebenbürgen gebürtige Heidelberger Diakoniewissenschaftler Paul Philippi auch die Aufnahme dieses Landes an. Konkretisiert wurde dies aber erst bei der Evaluierung der 2002 eingerichteten Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften im Jahre 2006 zwecks Vermeidung eines endgültigen Datenverlusts.

 

Nach Übernahme der dafür erforderlichen Kosten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Referat wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa konnte Martin Armgart im April 2008 mit der notwendigen Arbeit beginnen. Zwar gelang ihm der fristgerechte Abschluss des Manuskripts im Wesentlichen bereits bis zum Juni 2010. Wegen der durchgängigen  Unzulänglichkeit und Fehlerhaftigkeit derabgelieferten Vorlage war aber eine aufwendige Überprüfung aller Texte erforderlich, die Karin Meese anvertraut wurde, wodurch schließlich die Publikationsfähigkeit der Edition erreicht wurde.

 

Gegliedert ist das die Gesamtedition zahlenmäßig als Band 24 abschließende Werk in die beiden Teile das Fürstentum Siebenbürgen und das Rechtsgebiet und die Kirche der Siebenbürger Sachsen. Nach je einer ausführlichen Einleitung enthält der erste Teil 26 Landtagsabschiede von 1552 (Thorenburg) bis 1619 (Weißenburg), der zweite Teil 82 Texte von einem in zwei Fassungen wiedergegebenen Reformationsbüchlein des Jahres 1543 bis zu einer Eheordnung von 1620. Durch Register der Bibelstellen, Personen, Orte, Lieder und Gesänge sowie der Sachen wird das vervollständigende und sichernde Werk ansprechend abgerundet, womit zugleich ein weiterer Schritt auf einen vollständigen sachgerechten Abschluss des gewichtigen Gesamtunternehmens gelungen ist..

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler