Die Urkunden der Arnulfinger, hg. v. Heidrich, Ingrid (= Monumenta Germaniae Historica Diplomata maiorum domus regiae e stirpe Arnulforum). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. LII, 161 S.

 

Seit ihrer im „Archiv für Diplomatik 1965/1966“ erschienenen Dissertation mit der Thematik befasst, veröffentlicht Ingrid Heidrich nun mit anzuzeigender Edition die Urkunden der Arnulfinger/Pippiniden (Grimoald d. Ä., Pippin d. M., Karl Martell, Karlmann, Pippin d. J.). Zuvor war bereits eine „dynamische Edition“ auf dem Webserver der Universität Bonn zugänglich gewesen. Den insgesamt 24 echten Urkunden, beginnend mit einer in Abschrift des Jahres 714 erhaltenen Schenkung Grimoalds um 650 (DArnulf. 1) und endend ebenfalls mit einer Schenkung des Hausmeiers Pippin von 741–751 (DArnulf. 24) – in dem Brief aus einer Chartularabschrift schickt Pippin den Mönchen von Flavigny Elfenbeintafeln und ein Wasserbecken – folgen zwölf zum Teil stark verfälschte Urkunden sowie die stattliche Anzahl von 57 Deperdita.

 

Quantitativ an der Spitze stehen Besitzverfügungen und Gerichtsurkunden. Es folgen Muntbriefe/Schutzurkunden. Jeweils nur ein überliefertes Beispiel findet sich für eine Immunitätsverleihung und die Befreiung vom fodrum, wobei DArnulf. 19, in dem Pippin 747?–751 dem Kloster Honau das fodrum erlässt, die älteste bekannte Urkunde für diesen Rechtsakt darstellt. Ebenfalls nur einmal überliefert ist das Protokoll einer Güterrestitution. Aus den Urkunden sind ferner Indizien für ein „Kanzleiweisen“ der Arnulfinger zu gewinnen, welches eigenständig gegenüber den merowingischen Diplomata steht und Marculf relativ frei benutzt. Frühester Beleg für das Führen eines Ringsiegels liegt für Grimoald d. J. vor (DArnulf. 61, ca. 700–709).

 

In der vorangestellten Einleitung trägt Heidrich auf prägnante Weise Ergebnisse nicht zuletzt ihrer eigenen Forschungen zusammen, zur überlieferungsbedingt herausragenden Stellung Pippins d. M., zur Streuung der Empfänger, zu Hinweisen auf „Hoftage“, damit von den Arnulfingern bevorzugte Orte und Zeitpunkte, sowie zum Formularbestand. Deutlich werden die königsgleiche Position der Pippiniden, welche auch aus den Urkundentexten abzuleiten ist, aber etwa auch die Schwierigkeiten, Fiskalgut von Eigengut zu trennen. Der grundlegende Band ist durch zuverlässige Register zu erschließen. Weshalb die Fälschungen, so etwa auch die Schenkung Pippins 687 November 13 auf einen Himmelsbrief hin (schedula a celo prodigiose elapsa, DArnulf. †25), nicht in das Namen- und Wortverzeichnis aufgenommen wurden, ist nicht recht ersichtlich.

 

Seehausen am Staffelsee                                             Christof Paulus Seehausen