Brussels I Regulation, hg. v. Magnus, Ulrich/Mankowski, Peter, 2. Auflage (= European Commentaries on Private International Law 1). Sellier, München 2012. XXVII, 972 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 22. Dezember 2000 erging die 76 Artikel umfassende Verordnung Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Sie bestimmt, dass eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union getroffene Entscheidung in den anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne weiteres Verfahren anerkannt wird. Die Erklärung zur Vollstreckbarkeit ist nach einer einfachen formalen Überprüfung der vorgelegten Dokumente abzugeben.

 

Die das Brüsseler Übereinkommen des Jahres 1968 ersetzende Verordnung ist ein wichtiger, prozessrechtsgeschichtlicher Schritt in Richtung auf ein verbessertes Zivilverfahrensrecht in der Europäischen Union, der rasch das Interesse der beiden Herausgeber fand. Trotz vieler praktischer Schwierigkeiten gelang ihnen bereits 2007 die Veröffentlichung eines umfangreichen, 852 Seiten umfassenden Kommentars in englischer Sprache. Sein Erfolg macht schon binnen weniger Jahre eine zweite Auflage möglich und erforderlich.

 

Für sie zeichnet wie bisher das Team von 20 international anerkannten Sachkundigen verantwortlich, wenngleich im Jahre 2011 der Tod Lennart Pålssons aus Lund zu beklagen war. Erhebliche Anstrengungen erforderte die zügige Einarbeitung der zahlreichen einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die den Verfassern ein besonderes Anliegen ist. Möge auch die erweiterte, durch Anhänge und Register gut erschlossene Auflage dazu beitragen, den wichtigen Gegenstand in seinen vielfältigen Einzelheiten den interessierten Sachkundigen in der täglichen Praxis verständlich und handhabbar zu machen.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler