Breithaupt, Marianne, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht. Nomos, Baden-Baden 2012. 439 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach verbreiteter Ansicht reichte vor rund 50 Jahren eine Mutter gegen die Ablehnung ihrer Klage auf Aufstockung des Unterhaltsanspruchs ihres Kindes gegen den Vater durch das Landgericht Düsseldorf Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Die 13. Zivilkammer des Beschwerdegerichts nahm unter Vorsitz des Richters Guntram Fischer den Fall zum Ausgangspunkt der internen Systematisierung ihrer Rechtsprechung. Hieraus entstand unter Nutzung ministerieller Erlasse, statistischer Daten und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnissen 1962 eine Tabelle, die Oberamtsrichter Karl-Georg Lippschitz an die Deutsche Richterzeitung weitergab, so dass sie sich seit der dortigen Veröffentlichung allmählich in der gesamten Unterhaltsrechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzen konnte.

 

Die Verfasserin wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1985 an der Universität München mit einer Untersuchung über die Akzeptanz des Zerrüttungsprinzips des ersten Eherechtsgesetzes promoviert. In der Folge wurde sie Professorin an der Fachhochschule Landshut. Nach einer Zwischenbilanz des Jahres 2003 (http://www.ifat-hamburg.de/admin/zusfass/duesseldorfer_tabelle.pdf) legt sie zur fünfzigjährigen Wiederkehr der Erstellung des anerkannten Hilfsmittels der Rechtsprechung erfreulicherweise einen umfangreichen und sorgfältigen geschichtlichen Rückblick vor.

 

Er gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte. Danach gab es keinen äußeren Anlass für die Entwicklung der Düsseldorfer Tabelle, weil Bedürftigkeit der Kinder, Höhe des Bedarfs der Kinder, Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, Verfahrensrecht, Zahl der Ehescheidungen mit Kindern, Zahl der nichtehelichen Kinderund Zahl der gerichtlichen Unterhaltsverfahren unverändert, nicht erhöht oder nicht steigend waren, sondern nur einen inneren Anlass wegen unsinniger Abänderungsklagen und Berufungen, unterschiedlicher Praktiken der einzelnen Amtsgerichte, unterschiedlicher Unterhaltssätze für Geschwister und wegen allgemeinerer Besorgnis des unterschiedlicher Unterhalts für Kinder. Als Reaktion auf Unterhaltsberechnungsschlüssel zur Vermeidung der Bedarfsermittlung entstand die Düsseldorfer Tabelle vom 1. 3. 1962, die Tabellenbeträge als Bedarfsbeträge bietet. Ihre weitere Entwicklung verfolgt die Verfasserin überzeugend über den 1. 3. 1965, den 1. 1. 1969, den 1. 7. 1971. den 1. 1. 1973, den 1. 1. 1978, den 1. 1. 1979, den 1.1. 1980, den 1. 1. 1982, den 1. 1. 1985, den 1. 1. 1989, den 1. 7. 1992, den 1. 1. 1996, den 1. 7. 1998, den 1. 7. 1999, den 1. 7. 2001, den 1. 1. 2002, den 1. 7. 2003, den 1. 7. 2005, den 1. 7. 2007, den 1. 1. 2008, den 1. 1. 2009 und den 1. 1. 2010 bis 2011 und schließt daran noch einen kurzen Ausblick auf den Unterhalt in der Lebenswirklichkeit der Haushalte von Alleinerziehenden und die Beachtung der Grund- und Menschenrechte an, so dass sie insgesamt einen bisher nicht vorhandenen vorzüglichen, durch ein gut zweiseitiges Register aufgeschlossenen Überblick über 50 Jahre deutscher Kinderunterhaltsrechtsgeschichte mit kritischem Untertitel oder Unterton liefert.

 

Innsbruck                                           Gerhard Köbler