Ausschuss für Seerecht (1933-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945, Protokolle der Ausschüsse Band 20). Lang, Frankfurt am Main 2012. 709 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Seerecht reicht vermutlich bis in die frühen Anfänge der Seefahrt zurück und ist in der Form des Seehandelrechts am 31. Mai 1861 vom Bundestag des Deutschen Bundes gesetzlich geregelt worden. Mit der Verbesserung der technischen Infrastruktur ist seine Bedeutung seitdem ständig weiter gewachsen. Es kann also kaum überraschen, dass unter den 29 Ausschüssen der Akademie für deutsches Recht, deren Errichtung im Dezember 1933 bekannt gegeben wurde, auch ein eigener Ausschuss für Seerecht war, für den die Gründungssitzung mit der Betrauung Hans Wüstendörfers mit dem Vorsitz bereits am 28. 10. 1933 stattgefunden hatte.

 

Seit 1986 ediert Werner Schubert in außerordentlich verdienstvoller Weise die Protokolle der Ausschüsse, wobei den Einstieg der Ausschuss für Aktienrecht bildete. Über das Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Volksgesetzbuch, das Familienrecht, das Personen-, Vereins- und Schuldrecht (1934-1936, 1937-1939), Schadensersatzrecht, Fahrnisrecht und Besitzrecht, Immobiliarkredit, Bodenrecht, Hypothekenrecht und Enteignungsrecht, Erbrecht und Schadensersatzrecht, Handelsstand, Zivilprozess und Gerichtsverfassung, Strafprozessrecht, Strafrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Sozialversicherungsrecht, Jugendrecht, Bevölkerungspolitik, Versicherungswesen, Völkerrecht, Religionsrecht, Wasserrecht, Vergleichsrecht, Luftrecht und öffentliches Recht ist die umfangreiche Edition inzwischen bei Band 20 ihrer eigenen Zählung angekommen, der auf Grund von notwendigen Bandteilungen inzwischen 27 tatsächliche Bände entsprechen. Dies wirkt möglicherweise für den Außenstehenden etwas verwirrend, wird aber einem sorgfältigen und umsichtigen Plan des Herausgebers entsprechen, bei dessen beeindruckender Arbeitskraft auch eine letztliche Vollständigkeit zu erwarten ist.

 

Die kundige Einleitung bietet zunächst einen kurzen Überblick über den vielfältigen Inhalt des Bandes, in dem auf Grund ihres Umfangs nicht alle Dokumente vollständig zum Abdruck gelangen konnten. Danach zeichnet Werner Schubert kurz und klar die im Ausschuss angestrebte Reform des Seehandelsrechts und die Beratungen des Ausschusses für Seerecht nach und bietet nach Möglichkeit Kurzbiographien der Redner und Referenten (Basedow, Baur Georg Friedrich, Behm, Biedermann, Bleuss, Bollmann, Bramslöw, Brandt Ascan Hugo, Capelle, Cords, Dettmers, Droege, Dücker, Eckhardt, Edye, Engel, Eßberger, Feindt, Fessler, Fettbach, Freyer, Gieser, Gottschow, Grabstein, Gramm, Heynen, Hochgräber, Keith, Kleemann, Klemp, Koch, Koffka, Kränzlin, Krauel, Krause Werner, Krichhauff, Krieger Karl, Kuhl, Lindenmaier, Lohmann, Mansfeld, Michelau, Möller Hans, Nolte, Nottebohm, Nowak, Offen, Quassowski, Raeke, Reinbeck, Reuss, Richter, Riensberg, Riese Otto, Ritter, Roselius, Schackow, Scharlibbe, Schön, Schüler, Schultze, Schulze-Smidt Arthur, Schulze-Smidt Ernst, Schütte, Segelken, Stötter Rolf, Sturm, Techen, Völkers, Werner, Werth, Wiedenfeld, Willich und Wüstendörfer). Dem folgen 49 Protokolle der Zeit zwischen dem 6. 1. 1934 und dem 8. 1. 1942 und ein zusammenfassender Bericht Fritz Lindenmaiers über die bisherige Arbeit des Seerechtsausschusses (bis zum 30. 10. 1939) sowie Register und Quellenachweis, sodass das Gesamtwerk auch durch diesen Band einen wesentlichen Schritt in Richtung auf seine Vervollständigung vorangekommen ist, wofür dem Herausgeber sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler