Ulrich Tenglers Laienspiegel. Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn, hg. v. Deutsch, Andreas (= Akademiekonferenzen, Band 11). Winter, Heidelberg 2011. 539 S., 7 farbige Abb., 70 s/w Abb.

 

Der 1509 - und damit zwei Jahre nach Schaffung der Constitutio Criminalis Bambergensis - im Druck erschienene Laienspiegel zählt nicht zuletzt wegen seiner 15 Auflagen zu den bedeutendsten Rechtstexten der frühen Neuzeit. Da er römisches Recht im Deutschen Reich vermittelte, fand er als neuzeitlich und römisch lange Zeit besonderes Interesse weder bei den Romanisten noch bei den Germanisten. Die dadurch entstandenen Forschungsdefizite sollte ein 2009 anlässlich des 500. Jahrestags des Werkes von Andreas Deutsch für die Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaft organisierte internationale Fachtagung mit rund 90 Teilnehmern beseitigen oder lindern, deren interessante Beiträge der Sammelband der Öffentlichkeit nunmehr zur Verfügung stellt.

 

Er enthält insgesamt 20 Studien, die nach einer einführenden Übersicht des Herausgebers in zwei große Abteilungen gegliedert sind. Sieben Untersuchungen behandeln Ulrich Tengler, seine Zeit und seine Mitstreiter. Dabei schildert Adolf Laufs etwa die Rezeption des römischen Rechtes in Deutschland, geht Reinhard H. Seitz auf die Biographie des nunmehr in die Jahre von etwa 1441 bis 1521 einzusetzenden Ulrich Tenngler (!), Landvogt zu Höchstädt an der Donau, ein und werden weiter Jacob Locher Philomusus, der humanistische Geleittext als Paratext, die Drucklegung in Augsburg und Straßburg zwischen 1509 und 1560, die Druckprivilegien im frühen Buchdruck und der Meister H. F. als Schöpfer der Holzschnitte der Laienspiegelausgabe von 1509 angesprochen.

 

Mit dem Inhalt und den Quellen des Werkes befassen sich die weiteren Beiträge. Dabei äußert sich Bernd Kannowski kritisch zu den Magdeburger Fragen und dem Schwabenspiegel als Quellen, behandelt Knut Wolfgang Nörr den römisch-kanonischen Zivilprozess, Wolfgang Sellert das Inquisitions- und Akkusationsverfahren, Friedrich-Christian Schroeder das Verhältnis zur Constitutio Criminalis Carolina von 1532, Gianna Burret den rechtspolitischen Auftrag und Christian Hattenhauer die rechtliche Behandlung der Juden, während Werner Tschacher und Wolfgang Schild sich besonders der erst im neuen Laienspiegel von 1511 eingefügten Ausführungen zur Hexerei und dem Schadenszauber und Wolfgang Schmitz, Eva Schumann, Ursula Schulze sowie Wolf-Friedrich Schäufele besonders dem Teufelsprozess und dem Weltgerichtsspiel widmen. Insgesamt vermittelt das durch eine Synopse der verschiedenen Laienspiegel-Ausgaben und ein Verzeichnis der zahlreichen Abbildungen bereicherte, eines Sachregisters leider entbehrende grundlegende Werk vielfältige neue Erkenntnisse der ersten fächerübergreifenden Gesamtschau auf die praktisch sehr bedeutsame Rechtsquelle.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler