Meder, Stephan, Rechtsgeschichte, 4. Aufl. (= UTB 2299). Böhlau, Wien 2011. 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Stephan Meder, in Nürnberg 1956 geboren, nach dem Studium von Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Erlangen, Frankfurt am Main und Berlin (FU) 1988 mit einer Dissertation über Schadensersatz als Enttäuschungsverarbeitung in Frankfurt am Main promoviert und 1992 mit einer Habilitationsschrift über Schuld, Zufall und Risiko habilitiert, 1995 nach Frankfurt an der Oder und 1998 nach Hannover berufen, hat seine Rechtsgeschichte 2002 in erster Auflage vorgelegt. Er ist für sie dem Vorschlag einer Einheit gefolgt und hat die Frage, wo anzufangen sei, mit dem Weg vom römischen Recht zum europäischen ius commune beantwortet. Überzeugend stellt er am jeweiligen Ende der bisherigen Geschichte die Frage nach dem heutigen Stand.

 

Gegliedert ist das 2005 in zweiter Auflage, 2008 in dritter Auflage und nunmehr in vierter Auflage vorgelegte Werk in insgesamt 21 Kapitel, die für die neue Auflage überarbeitet und inhaltlich ergänzt wurden. Leitender Gedanke war es dabei, dem „Transfer“ politischer, kultureller, wissenschaftlicher und rechtlicher Erzeugnisse mehr Aufmerksamkeit zu widmen als zuvor. Im Einzelnen betrachtet der Verfasser sorgfältig und anschaulich das altrömische Recht, Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der römischen Rechtskultur, den Prinzipat, die römische Spätzeit bis zu den justinianischen Kodifikationen, germanische Rechte zwischen Antike und Frühmittelalter (u. a. das durch die Germaniades Tacitus vermittelte Germanenbild), die mittelalterliche Kirche und das kanonische Recht, Rechtsbildungen im deutschen Mittelalter, die Rezeption des römischen Rechts in Bologna und die Entstehung der Universitäten, juristische Humanisten, Feudalrecht und Stadtrecht (statt herkömmlich Landrecht und Lehnrecht und Landrecht und Stadtrecht), die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland, die Naturrechtsschule, einzelne Kodifikationen (Bayern, Preußen, Frankreich Österreich), Gründung der historischen Schule und erste Generation der Savigny-Schüler (Puchta, Keller), Pandektenwissenschaft (Windscheid, Jhering, Werke des deutschen Privatrechts), Kodifikationen unter dem Einfluss der Pandektenwissenschaft, , Globalisierung von Recht und Rechtswissenschaft durch die historische Rechtsschule, Fortbildungen des Gesetzesrechts im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, die Zeit des Nationalsozialismus (409-428), Nachkriegszeit (429-450) und den heutigen Stand mit einem Ausblick auf eine Theorie transnationaler Rechtsprozesse.

 

Insgesamt erfasst das kompakte, eingängig geschriebene Werk die wesentlichen Gegenstände der Rechtsgeschichte in ihrer großen Vielfalt. Sehr weit reicht der verführerisch eingängige Begriff der Globalisierung und auch die Kodifikation wird nicht von jedermann in gleicher Spannbreite erkannt. Dessenungeachtet wird das gut vernetzte, mit insgesamt 63 Fußnoten, vielen Literaturhinweisen und einigen Internetadressen versehene Werk sicher weitere Scharen von Lesern finden, die mit seiner Hilfe die Geschichtlichkeit allen Rechtes dauerhaft und persönlichkeitsprägend begreifen können.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler