KöblerJocusregitactum20111230 Nr. 14125
ZIER 1 (2011) 00. IT
Jocus regit actum. Nicht-Festschrift für
Franz Beyerle mit einer Einleitung von F. U. Riosus, Teil I-V.
Hlidarendi-Verlag Moos en Hofen 2011. 622 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Franz Beyerle wurde als Sohn eines Rechtsanwalts
in Konstanz am 30. Januar 1885 geboren. Dem vierjährigen Besuch einer
Klosterschule in der Steiermark folgten im Alter von 20 Jahren die Hinwendung
zum germanischen Heidentum, 1913 die Ablehnungen in Berlin, Breslau und
Freiburg umkehrende Habilitation in Jena und nacheinander Professuren in Jena,
Basel, Greifswald, Frankfurt am Main, Leipzig und Freiburg im Breisgau.
Zahllosen Studierenden wurde der national gesinnte Lautenschläger und
Liedersänger Borneo alias Rusticulus zum begeisternden Lehrer.
Als ihm seine Schüler, Freunde und Kollegen unter
Führung Hans Thiemes zu seinem 60. Geburtstag eine Festschrift widmeten, ließ
das dramatische Kriegsgeschehen kaum mehr als einzelne Spuren zu. In der Folge
lehnte der Jubilar zwar eine Festschrift vehement ab, freute sich aber dennoch
über insgesamt fünf Nichtfestschriften zu seinem 70., 75., 80., 85. und 90.
Geburtstag, die in ihren wenigen vervielfältigten Exemplaren bislang nur
wenigen Eingeweihten zugänglich waren. Umso verdienstvoller ist es, dass der
weltberühmte, wenn auch in Google und dem Karlsruher Virtuellen Katalog bisher
nur unter einem Pseudonym geführte F. U. Riosus im Hlidarendi-Verlag Moos en
Hafen der Gemeinde germanistischer Rechtshistoriker, Linkshistoriker und
Wirtshausnamenforscher zwischen Kap Horn und Kap Arkona die rund 100
juristischen Geistesblitze zu Ehren Franz Beyerles nun einer interessierten
Öffentlichkeit allgemein zugänglich macht.
Autoren dieser ideenreichen Einfallsschau sind in
alphabetischer Reihenfolge Johannes Bärmann, der Neffe Konrad Beyerle, Hermann
Blaese, Gustav Boehmer, Eberhard Friedrich Bruck, Albert Bruckner, Willi
Brundert, Rudolf Buchner, Elmar Bund, Ernst Cohn, Heinrich Dannenbauer, Arnold
Ehrhardt, Otto Feger, Hans Fehr, Paul Feuchte, Hans Karl Filbinger, Karl Haff,
Walter Hellebrand, Fritz von Hippel, Ernst Eduard Hirsch, Erwin Hölzle, Hans
Jänichen, Hans Heinrich Jescheck, Gerhard Kallen, Wolfgang Kimmig, Wolfram
Kimmig, Franz Wilhelm Knapp, Karl Kroeschell, Louis Theó Maes, Hanna Mayer,
Theodor Mayer, Friedrich Metz, Bruno Meyer, Gotthard Paulus, Hans Pichler,
Fritz Pringsheim, Walter Sebastian Schiess, Gustav Klemens Schmelzeisen, Ruth
Schmidt-Wiegand, Clausdieter Schott, Berent Schwineköper, Hans Strahm, Friedrich
Sturm, Jürgen Sydow, Hans Thieme, Peter Volk, Eduard Wackernagel, Hans Jürgen
Warlo, Martin Wellmer, Franz Wieacker, Hans Julius Wolff und Günther Wüst, von
denen nur Paul Feuchte, Karl Kroeschell, Clausdieter Schott, Friedrich Sturm,
Peter Volk und Hans Jürgen Warlo die Fackel noch eigenhändig weitertragen.. Am
Beginn steht ein Stoss-Seufzer eines Geistesbehinderten, am Ende das Recht
zwischen gestern und morgen (einschließlich eines Sitzungsberichts der
phil.-hist. Kl. (der Akademie der Wissenschaften in) Peking vom 30. 1. 2060).
An vielen Stellen werden aus bisher unbekannten Quellen zahlreiche verblüffende
Hypothesen vorgestellt, wie etwa dass die Tante Caesars die Tochter Clementia
war (tanta erat Caesaris innata clementia) oder der Hund Bazi Beyerle ein
Rechtssubjekt darstellt, wobei der schmale Grat zwischen Scherz und Ernst
nunmehr jedermann zum genussvollen Wandel auf den Spuren eines großen
altalemannischen Rechtshistorikers einlädt.
Innsbruck Gerhard
Köbler
Übrigens ist mir und wohl einem bekannten
rechtshistorischen Kollegen an dem 22. November 2018 unvermutet per mail eine
Erleuchtung zugegangen, die das erwähnte Pseudonym der Einleitung nachträglich einigermaßen
verschlüsselt zu entschlüsseln scheint.