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Elementa iuris. Vorträge zur feierlichen Eröffnung des Instituts, hg. v. Behrends, Okko/Pfordten, Dietmar von der/Schumann, Eva/Wendehorst, Christiane (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Georg-August-Universität 1). Nomos, Baden-Baden 2009. 62 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Elementa iuris. Vorträge zur feierlichen Eröffnung des Instituts, hg. v. Behrends, Okko/Pfordten, Dietmar von der/Schumann, Eva/Wendehorst, Christiane (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Georg-August-Universität 1). Nomos, Baden-Baden 2009. 62 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 16. Juni 2006 wurde in Göttingen an der juristischen Fakultät der Universität die Gründung des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung in einem feierlichen Festakt begangen. Damit endete ein bisheriger Abschnitt der Fakultätsgeschichte und zugleich wurde ein neuer Abschnitt eröffnet. Die Verbindung dreier Grundlagenfächer wird räumlich durch die gemeinsame Unterbringung im früheren Kollegienhaus am Botanischen Garten enger, zugleich wird die Trennung der Grundlagen von den übrigen Fächern räumlich vertieft und verfestigt.

 

Im Rahmen dieses Festakts wurden drei bedeutsame Studien vorgetragen. In ihnen handelte Okko Behrends, lebenslang mit Göttingen besonders eng verbunden, vom Sinn der institutionellen Verbindung der drei Grundlagenfächer. Ulfrid Neumann stellte abschließend die bedeutsame Frage, ob Rechtsphilosophie Theorie oder praktische Philosophie des Rechts ist.

 

In der Mitte untersuchte Arno Buschmann das Verhältnis von Naturrecht und geschichtlichem Recht an Hand Gustav Hugos, zu dessen besten Kennern er ohne Zweifel gezählt werden darf. Ausführlich und zugleich spannend trug er die in der bisherigen Literatur vorherrschende Ansicht von der besonderen Prägung Hugos durch Immanuel Kant vor. Darüber hinaus konnte er aber in eindringlicher Untersuchung nachweisen, dass Kants Philosophie für Hugo zwar die Begründung für die Abkehr von der Rechtsmetaphysik der traditionellen Natur- und Vernunftrechtslehre geliefert hat, Hugos eigene philosophische Lehre jedoch vor allem durch das Vorbild von Montesquieus Esprit des lois, den dort zugrunde gelegten Ansatz und die dort verwendete rationalistische Methode geprägt wurde, für die das geschichtlich gegebene positive Recht und dessen Kritik Ausgangspunkt und Grundlage allen Philosophierens über das Recht bildet, so dass an die Stelle der widerlegten Rechtsmetaphysik für Hugo die Kritik des geschichtlich gegebenen positiven (römischen) Rechtes getreten ist.

 

1798 hat damit für Hugo das geschichtlich gegebene römische Recht das Naturrecht als Grundlage des positiven Rechtes abgelöst. Allerdings sind jetzt die Grundsätze des römischen Rechtes einer rationalen Kritik unterzogen. Erst durch sie ergeben sich allgemeine Prinzipien des positiven Rechts, so dass eine auf das geschichtliche Recht gestützte Rechtswissenschaft möglich wird.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler