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Fischer, Detlev, Eduard Dietz (1866-1940). Vater der badischen Landesverfassung von 1919. Ein Karlsruher Juristenleben (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Mueseums 16). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2009. 134 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Fischer, Detlev, Eduard Dietz (1866-1940). Vater der badischen Landesverfassung von 1919. Ein Karlsruher Juristenleben (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Mueseums 16). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2009. 134 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 2002 befasste sich Detlev Fischer erstmals im Zusammenhang mit den von ihm herausgegebenen Karlsruher rechtshistorischen Blättern mit dem ihn sehr beeindruckenden Lebensweg des Vaters der badischen Landesverfassung von 1919, der im landeskundlichen Schrittum nur bruchstückhaft behandelt worden war. In der Folgezeit ermöglichten verschiedene Vorträge eine nähere Betrachtung. Aus ihnen ist unter erheblicher Vertiefung das vorliegende Werk entstanden, dem mit geringer zeitlicher Verschiebung die Heidelberger Dissertation Andresas Hunkels über Eduard Dietz (1866-1940) - Richter, Rechtsanwalt und Verfassungsschöpfer folgte.

 

Nach einer kurzen Einleitung beschreibt der Verfasser in chronologischer Reihenfolge nacheinander Kindheit und Jugend, Studium und Vorbereitungsdienst, Tätigkeit im badischen Justizdienst, Tätigkeit als Rechtsanwalt in Karlsruhe einschließlich der Verteidigung im Mordfall Karl Hau und Tätigkeit als Stadtrat in Karlsruhe. Höhepunkt ist der Weg zur Landesverfassung von 1919. Den Wendepunkt bildet das vorzeitige Ausscheiden aus dem Landtag, dem ein Engagement bei den religiösen Sozialisten, der Vorsitz der badischen Anwaltskammer und die rechtliche Beistand für Ludwig Marum folgen, ehe die letzten Lebensjahre bis zum Tode am 17. Dezember 1940 eher düster ausklingen, weil die verfolgten Ideale in bedrückender Weise ohne Möglichkeit der Gegenwehr bedroht waren.

 

Der anschaulichen, durch zahlreiche Abbildungen bereicherten Schilderung einer prägenden Gestalt folgen wertvolle Anhänge. Sie betreffen den Aufsehen erregenden Prozess Hau und die badische Verfassung, die im Entwurf und in der Gesetz gewordenen Verfassung vorgestellt werden. Wer immer sich für die Rolle Badens in der deutschen Verfassungsgeschichte interessiert, wird die mit vielen Anmerkungen und Nachweisen am Ende versehene Studie mit reichem Gewinn nützen können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler