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Bernstein, Axel, Die Gebietsreform in Schleswig-Holstein. Die Neugliederung der Kreise in den 1960er und 1970er Jahren (= IZRG-Schriftenreihe 14). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010. 256 S., 6 Abb. Besprochen von Werner Schubert.

Bernstein, Axel, Die Gebietsreform in Schleswig-Holstein. Die Neugliederung der Kreise in den 1960er und 1970er Jahren (= IZRG-Schriftenreihe 14). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010. 256 S., 6 Abb. Besprochen von Werner Schubert.

 

Die Flensburger politikwissenschaftliche Untersuchung Axel Bernsteins befasst sich mit der Kreisgebietsreform durch Gesetze vom 22. 4. und 23. 12.1969 sowie vom 3. 7. 1973. Im ersten größeren Kapitel stellt Bernstein die Reformaktivitäten in den zeitgenössischen Kontext (Planungseuphorie; Generationenwechsel; wohlfahrtsstaatliche Expansion; Effizienzsteigerung). Es folgt ein Abschnitt über die – auch historischen – Grundlagen der kommunalen Gliederung Schleswig-Holsteins (S. 41ff.) unter Einbeziehung der politischen Rahmenbedingungen und Konfliktlinien (S. 71ff.) und der Gemeindegebiets- und Ämterreform (S. 82ff.). Ausführlich unter Heranziehung auch der archivalischen Materialien behandelt Bernstein zunächst das Gesetz vom 22. 4. 1969, durch das vier Hamburger Umlandgemeinden zur Stadt Norderstedt zusammengeschlossen wurden, die dem Kreis Segeberg angegliedert wurde. Ferner wird schwerpunktartig beschrieben die Neugründung des Kreises Nordfriesland (Kreissitz: Husum), der die drei nördlichen Kreise der Ostküste zusammenfasste (S. 136ff., 157ff.). In einem Exkurs sind die parallelen Gebietsreformen in Süddänemark beschrieben. Im Schlussteil befasst sich Bernstein in einer „gerafften Betrachtung“ mit den Diskussionen über weitere Gebietsreformen nach 2001, die bisher noch keinen Abschluss gefunden haben. Das Werk, das insbesondere auf die Gesetzgebungsverfahren zur Kreisgebietsreform detailliert eingeht und die Wandlungsprozesse in der Geschichte der deutschen Selbstverwaltung verdeutlicht, ist insoweit auch für den Rechtshistoriker von Interesse. Insgesamt dürfte auch die Rechtsgeschichte dazu aufgerufen sein, sich verstärkt, und zwar auch rechtsvergleichend, mit der Rechtsgeschichte der schon über 60 Jahre bestehenden deutschen Bundesländer zu befassen.

 

Kiel

Werner Schubert