Who’s who im deutschen Recht

 

(Wer ist wer im deutschen Recht)

 

(deutschsprachigen Recht)

 

erscheint seit Mai 2002 bei http://www.beck.de /beck-online/ Beck Treffer

(kostenpflichtig, 25 Euro halbjährlich, ermöglicht Suche über Gesamtbestand und Einzeldokumentbezug unabhängig von Modulabonnement)

 

 

Jedes Werk versucht Wünsche zu erfüllen. Jedes Who is who (Wer ist wer) will die einen möglichen Nutzer interessierenden Menschen vorstellen. Jedes Wer ist wer im deutschen Recht muss dazu aus der Gesamtheit aller deutschsprachigen Juristen die auswählen, die das Interesse anderer erregen.

Angestrebt wird dies herkömmlicherweise vor allem durch bewusste und gewollte Veröffentlichung einer Leistung. Sie kann mündlich erfolgen und ist dann dementsprechend flüchtig. Nachhaltiger wirkt die Festlegung in einem dauerhaften Medium wie dem Bild, der Schrift oder dem Druck.

Berufsmäßig auf Veröffentlichung subjektiver nützlicher Gedanken angelegt ist in erster Linie die Tätigkeit in der Wissenschaft. Sie besteht im Kern in der Suche nach weiterführender Erkenntnis durch Forschung. Für ihre Wirkung nicht weniger wichtig ist aber ihre Verbreitung in die Öffentlichkeit durch Lehre.

Von daher zählen zu Wer ist wer im deutschen Recht grundsätzlich die Rechtswissenschaftler. Ihre Ermittlung begegnet dort keinen besonderen Schwierigkeiten, wo ihr Kreis durch eine überschaubare Zahl von langfristigen Arbeitsplätzen bestimmt ist. Solange die Menge der Planstellen begrenzt und ihre Innehabung erstrebenswert ist, werden sich die Inhaber durch leicht erkennbare und gut vergleichbare Qualifikationen herausheben.

Jenseits von Abitur und Matura haben sich dafür Lizentiat, Doktorat, Magistrat, Diplomprüfung oder Staatsprüfung entwickelt. Nach deren Verallgemeinerung ist die Habilitation hinzugetreten. Schon mit der Dissertation ist der Doktor regelmäßig im Buchkatalog medienpräsent und kann auf dieser Grundlage mit der Habilitationsschrift in den Wettbewerb um die besten wissenschaftlichen Arbeitsplätze eintreten.

Dem öffentlichen Amt in der Wissenschaft ist das sonstige höhere Amt im öffentlichen Dienst vielfach gleichwertig. Deswegen sind nicht nur Wissenschaftler als Gutachter und Sachverständige von der Praxis gesucht, sondern werden auch hochrangige Praktiker von den Hochschulen häufig als Lehrbeauftragte, Ehrendoktoren oder Honorarprofessoren gewonnen ausgezeichnet. Dementsprechend bewegen sich die öffentlichen Bezüge im Großen und Ganzen in durchaus vergleichbarem Rahmen.

Dies hat zur einfachen Folge, dass in ein Wer ist wer im deutschen Recht auch die nach wissenschaftlicher Ausbildung in die führenden sonstigen Stellen der Staaten aufgestiegenen Menschen gehören. Dies sind im gewaltengeteilten Staat in Exekutive und Judikative vor allem die herausgehobenen Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen. Sie werden für die Legislative durch die hervorragenden juristisch qualifizierten Parlamentarier und Politiker ergänzt.

Allerdings ist der Staat nur die anerkannte praktikable Organisationsform der Gesellschaft. In weiser Selbstbeschränkung hat darum der Staat selbst auch unabhängige Organe der Rechtspflege anerkannt. Deswegen zählen zu Wer ist wer im deutschen Rechts ohne weiteres bedeutende Rechtsanwälte und Notare.

Außerhalb der Rechtspflege im engeren Sinn steht die Wirtschaft. Ihr Hauptanliegen ist unmittelbar die eigene und mittelbar auch die fremde Bedürfnisbefriedigung durch optimale Verwendung der Leistungsmöglichkeiten. Da ihr das Recht vorteilhaft ist, finden sich besonders qualifizierte Juristen ebenfalls in privaten Unternehmen.

Schließlich ist die Mediengesellschaft stets auch an jeder sonstigen auffälligen Besonderheit interessiert. Deshalb ist der bekannte juristische Journalist nicht weniger ungeteilter Aufmerksamkeit wert als der berühmte juristische Verleger und der juristische Regisseur nicht weniger bedeutsam als der juristische Literat. Angesichts der unübersehbaren Vielfalt der Möglichkeiten können darum im Grund nur juristische Ausbildung einerseits und besondere Bedeutung oder Bekanntheit andererseits als Kriterien für Wer ist wer im deutschen Recht maßgeblich sein.

Ist damit unter dem Maßstab der Medienpräsenz der Kreis derer, die wer im deutschen Recht sind, im Grundsatz abgesteckt, so gilt es danach, seine Angehörigen in möglichst angemessener Art zu erfassen. Dies bedeutet zum einen den Versuch größtmöglicher Vollständigkeit, wie er sich nur bei weitgehender Bereitschaft zur Unterstützung verwirklichen lässt. Zum andern ist dadurch aber auch die Anwendung einigermaßen einheitlicher Grundsätze bedingt.

Besonders schwierig ist dabei die Frage des richtigen Verhältnisses zwischen Wissensanspruch der Allgemeinheit und Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Einerseits ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen selbverständlich. Andererseits kann der Schritt in die Öffentlichkeit nichts anderes sein als die öffentliche Erklärung der Bereitschaft, die Allgemeinheit auch an sich selbst teilhaben zu lassen.

Für das Buch ist dies seit langem anerkannt. Wer ein Buch verfasst, setzt die erste und wichtigste Ursache für seine Veröffentlichung. Danach kann er nicht mehr überzeugend verlangen, nicht in ein der Allgemeinheit nützliches Bücherverzeichnis nach objektiven allgemeinen und gleichen Regeln aufgenommen zu werden.

In ähnlicher Weise haben Staat und Gesellschaft es seit langem als angemessen angesehen, dass jeder Mensch möglichst rasch nach seiner Geburt in seiner Existenz nach objektiven allgemeinen und gleichen Regeln festgehalten wird. Im Recht wird darüber hinaus eine Vielzahl von Angaben von jedermann verlangt. Sollte es dann nicht eigentlich jedem Juristen ein nobile officium sein, sich zumindest mit einigen wenigen Grunddaten dem Wissensinteresse der Allgemeinheit zu stellen?

Einfachster praktischer Anknüpfungspunkt ist dabei in der Gegenwart der Familienname des Menschen, der sich in einer alphabetischen Ordnung eindeutig auffindbar einordnen lässt. Zweifel können sich dabei nur hinsichtlich einzelner Bestandteile dieses objektiven Kennzeichens wie z. B. der Adelsprädikate ergeben. Aus praktischen Gründen der Benutzerfreundlichkeit ist dabei im Einzelfall den Regeln zu folgen, die Bibliothekare in der Gegenwart für die Verzeichnung der Werke einer Persönlichkeit anwenden.

Bei Vornamen entscheidet die bekannt gewordene Reihenfolge. Abkürzungen sind nach Möglichkeit aufzulösen. Bindestriche werden als Teile des Persönlichkeitsrechts behandelt.

Eines der wichtigsten Ziele eines Wer ist wer im deutschen Recht ist die Verbesserung der Möglichkeit vielseitiger, den Gedankenaustausch erleichternder Kontaktaufnahme. Je mehr Wege in den verschiedenen Medien (Post, E-mail, Telefon, Internet, Telefax usw.) jemand zu sich selbst eröffnet, desto leichter wird er gefunden werden können. Insbesondere bei Beendigung einer dienstlichen Funktion kommt in diesem Zusammenhang auch Privatadressen ein nicht zu unterschätzendes Gewicht zu.

Angaben über Geburtsort und Geburtsdatum ermöglichen die genauere örtliche und zeitliche Einordnung in die menschliche Geschichte. In etwa ergibt sie sich zumeist mittelbar auch aus anderen Angaben wie etwa einem Hochschulschriftenverzeichnis. Für jede Biographie sind sie eine Selbverständlichkeit, so dass regelmäßig kein Anlass zu übertriebener Zurückhaltung in diesen Punkten besteht.

Der Werdegang jedes Menschen gibt Hinweise auf seine allmähliche Prägung während der Lebenszeit, aus der sich vielfach ein bewusstes oder unbewusstes Vorverständnis entschlüsseln lässt. Rechtssoziologisch haben sich dabei Angaben über die soziale Herkunft als besonders aussagekräftig erwiesen. Sie sind daher durchaus erwünscht und in Biographien selbverständlich.

Schulorte, Studienorte, Prüfungsorte vermitteln weiteres Wissen über das geographische Umfeld. Angaben über Betreuer ermöglichen Einblicke in personengeschichtliche Zusammenhänge. Tätigkeitsorte bieten Aufschluss über die unmittelbare Wirkungsgeschichte der Persönlichkeit.

Fächer und Interessenschwerpunkte legen die Sachgebiete offen, für die ihr Träger besonders sachverständig ist. Im Vergleich zu einer ursprünglichen Lehrbefugnis lassen sie besonders deutlich die sachliche Entwicklung im Gesamtlebensgefüge erkennen. Zugleich bilden sie in einer übergeordneten Gesamtschau allgemeine Trends eines ganzen Wissenschaftszweigs für jedermann nachvollziehbar ab.

Im Kern der Medienpräsenz stehen von selbst die bibliographisch möglichst exakt zu beschreibenden Veröffentlichungen. Ihre Vollständigkeit wäre von großem Erkenntniswert für alle, lässt sich in einem einbändigen Werk aber in keinem Fall erreichen. Möglich ist jeweils nur ein kurzer und klarer Überblick über die wesentlichen Werke.

Den Grund legt dabei im allgemeinen die Dissertation, die den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung erbringt. Vertieft wird er bislang durch die Habilitationsschrift. Diesen beiden Arbeiten sind am ehesten weitere selbständige Schriften nicht zu geringen Umfangs gleichwertig.

Sie lassen sich in der Gegenwart einigermaßen zuverlässig im Internet verifizieren. Zwar leiden insofern die deutschsprachigen Staaten an ihrer föderativen Entwicklung. Das neue Medium der elektronischen Datenverarbeitung bietet hier inzwischen aber doch schon einen einigermaßen komfortablen Ausgleich.

Nicht vollständig gleichwertig sind den Dissertationen, Habilitationsschriften und sonstigen selbständigen Büchern nicht zu geringen Umfangs samt ihren einzelnen, nach Möglichkeit einzeln gekennzeichneten Auflagen die Herausgeberschaften und Bearbeitungen. Gleichwohl sind sie Zeugnisse besonderer organisatorischer Fähigkeiten. Deswegen verdienen sie nach Möglichkeit ebenfalls Aufnahme.

Unterschiedliches Gewicht kommt im Einzelfall Kommentierungen zu. Insbesondere bei weiteren Auflagen unterschiedlicher Bearbeiter ist eine Leistungsabgrenzung nur mit unzumutbarem Aufwand möglich. Deswegen hat gerade auch hier die sorgfältige Dokumentation besondere Bedeutung.

Einzelne Beiträge oder Aufsätze in Sammelwerken und Zeitschriften lassen sich aus Raumgründen und Kostengesichtspunkten leider grundsätzlich nicht gesondert erfassen, sondern höchstens summarisch beschreiben. Genauere Zahlenangaben sind hier möglich, aber naturgemäß eher vergänglich. Der Verweis auf ein Schriftenverzeichnis in einem Druckwerk oder auf einer Internetseite vermag einen brauchbaren Ausgleich zu bieten.

Durchaus erwünscht sind schließlich auch sonstige Angaben, deren Vielfalt grundsätzlich keine Grenzen gesetzt sind. Besonders bedeutsam erscheinen Gastprofessuren, soweit sie nicht auf einzelne Minuten, Stunden oder Tage begrenzt sind, Ehrendoktorate vertrauenswürdiger Einrichtungen (unter Angabe von Ort und Zeit), Festschriften, Würdigungen oder sonstige außergewöhnliche Leistungen und Verdienste. Einfache Mitgliedschaften, die vielen möglichen Orden, Kreuze und Medaillen, Preise, Tätigkeiten als Dekan oder Institutsvorstand und Ähnliches sind dagegen so vielfältig und zahlreich, dass sie aus Raumgründen nicht aufgenommen werden können. Für sie ist im Zweifel die individuelle Internetseite der beste Platz.

Ein der Veranschaulichung dienender Wunschtraum ist das Bild jeder Persönlichkeit. So erstrebenswert es ist, so schwierig ist nicht zuletzt unter Kostengesichtspunkten seine Veröffentlichung. Auch insofern muss jedenfalls im Augenblick noch auf die individuelle Internetseite verwiesen werden.

Höchstes Ziel von Wer ist wer im deutschen Recht ist die knappe und klare Kennzeichnung der besonderen juristischen Lebensleistung im internationalen Wettbewerb der besten Kräfte. Sie soll angemessen und ausgeglichen erfolgen. Dafür ist die Unterstützung aller erforderlich, die nach Ansicht aller billig und gerecht Denkenden in möglichst widerspruchsfreier Form in Wer ist wer im deutschen Recht enthalten sein sollten.

In der Wahrheit liegt die Freiheit. Die Freiheit des Menschen ist die Grundlage des Rechts. Das Recht sichert die Menschheit.

Dem will Who is who (Wer ist wer) im deutschen Recht dienen. Es ist seit Mai 2002 im Internet (Beck.de) greifbar (Beck Treffer). Die Druckausgabe im C. H. Beck Verlag München ist im Druck.

 

Im Einzelfall könnte ein Eintrag beispielsweise folgendermaßen aussehen:

 

COLNERIC, Ninon, Richterin am EuGH Prof. Dr.; (di) Europäischer Gerichtshof/Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, L 2925 Luxemburg; Tel. 00352/4303/2230; Fax 00352/4303/2071; ninon.colneric@curia.eu.int; http://www.curia.­eu.int; geb. Oer-Erkenschwick 1948; WG.: Studium Rechtswissenschaft Univ. Tübingen, München, Genf, London, Forschungsaufenthalt in London, 1977 Promotion Univ. München, Richterin Arbeitsgericht Oldenburg, 1981-1984 Vertretung einer Professur Univ. Bremen, 1985 Habilitation Univ. Bremen, Vertretung 1985-1986 Vertretung Univ. Frankfurt am Main, 01. 06. 1989 Präsidentin LAG Schleswig-Holstein, 1994/1995 Mitwirkung an einem Proejekt der Europäischen Union zur Reform des Arbeitsrechts in Kirgisistan, 15. 07. 2000 Richterin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; F.: Europarecht, Arbeitsrecht, Rechtssoziologie, Sozialrecht; Verö.: Der Industrial Relations Act 1991 - ein Beispiel ineffektiver Gesetzgebung aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts 1979 (Dissertation), Handbuch zur Frauenerwerbstätigkeit - Arbeitsrecht/Sozial­recht/Frauen­förderung (Lbl.) (Mithg.); Son.: 1996 Hon.-Prof. Univ. Bremen

 

HOPT, Klaus Jürgen, Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. M. C. J.; (di) Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Mittelweg 187, D 20148 Hamburg; Tel. 040/41900/205; Fax 040/41900/302; Hopt@mpipriv-hh.mpg.de; http://www.mpipriv-hh.mpg.de/deutsch/­mitar­beiter/Hopt.html; geb. Tuttlingen 24. 08. 1940; WG.: 1950 Albertus-Magnus-Gymnasium Rottweil, 1959-1964 Studium Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft Univ. München, Tübingen, 1963 erste jur. Staatsprüfung, 1965-1966 Postgraduiertenstudium Univ. Bilbao, Paris, New York (M. C. J.), 1967 Promotion (Dr. iur.) Univ. München (Ernst Steindorff), 1968 Dr. phil. Univ. Tübingen (Theodor Eschenburg), 1969 zweite jur. Staatsprüfung, 1973 Habilitation Univ. München (Ernst Steindorff) (bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie, Rechtsinformatik), 1974 o. Prof. Univ. Tübingen, 1978 Europa-Univ. Florenz (1980 Leiter Fachbereich Rechtswissenschaft), 1980 Univ. Tübingen, 1985 Univ. Bern, 1987 Univ. München, 1995 Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg; F.: bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches Wirtschaftsrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie, Rechtsinformatik; deutsches Handelsrecht, europäisches Handelsrecht, deutsches Gesellschaftsrecht, europäisches Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, corporate governance; Verö.: Schadensersatz aus unberechtigter Verfahrenseinleitung 1968 (Diss. iur.), Die dritte Gewalt als politischer Faktor 1969 (Diss. phil.), Hopt Klaus J./Will Michael Europäisches Insiderrecht 1973, Der Kapitalanlegerschutz im Recht der Banken 1975 (Habilitationsschrift), Hopt Klaus J./Hehl Gesellschaftsrecht 1979, 2. A. 1982, 3. A. 1987, 4. A. 1996, European Merger Control (Hg.) 1982, Groups of Companies (Hg.) 1982, Baumbach Adolf/Hopt Klaus J. Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 25. A. 1983, 29. A. 1999, 30. A. 2000, Corporate Governance and Directors' Liabilities (Mithg.) 1985, Hopt Klaus J./Mössle Klaus P. Handelsrecht 1986, 2. A. 1999, Buxbaum Richard M./Hopt Klaus J. Legal Harmonization and the Business Enterprise 1988, Hopt Klaus J./Mülbert P. Kreditrecht 1989, Die Verantwortlichkeit der Banken bei Emissionen 1991, European Insider Dealing (Mithg.) 1991, European Business Law (Mithg.) 1991, European Company and Financial Law (Mithg.) 1991, 2. A. 1994, European Takeovers (Mithg.) 1992, Handelsvertreterrecht 1992, 2. A. 1999, Großkommentar zum Aktiengesetz (Mithg.) 1992ff. (§ 93), Institutional Investors and Corporate Governance (Mithg.) 1994, Vertrags- und Formularbuch zum Handels- Gesellschafts- Bank- und Transportrecht 1995, 2. A. 2000, European Economic and Business Law (Mithg.) 1996, Börsenreform (Mithg.) 1997, Comparative Corporate Governance - The State of the Art and Emerging Research (Mithg.) 1998, Bündelung gleichgerichteter Interessen im Prozess - Verbandsklage und Gruppenklage (Mithg.) 1999, 50 Jahre Bundesgerichtshof 4 Bände (Mithg.) 2000, Hommelhoff Peter/Hopt Klaus J./Lutter Marcus Konzernrecht und Kapitalmarktrecht hg. v. Hommelhoff Peter 2001, Stiftungsrecht in Europa (Mithg.) 2001; Son.: zahlreiche Aufsätze und Beiträge im Inland und Ausland, Mitherausgeber RabelsZ, ZGR u. a., zahlreiche Mitgliedschaften, u. a. 1975 Mitglied der International Faculty for Corporate and Capital Market Law, Schiedsrichter und Gutachter national und international, Sachverständiger, Vorstand Bankrechtliche Vereinigung e. V., 1981-1985 Richter im Nebenamt OLG Stuttgart, 1988 External professor Europa-Univ. Florenz, Gastprof. 1979 Univ. Pennsylvania/Philadelphia/USA, 1981 Europa-Univ. Florenz, 1983 Europa-Univ. Florenz, 1987 Sorbonne/Paris I/Frankreich, 1988 Kyoto/Japan, 1989/1990 Freie Univ. Brüssel/Belgien, 1991 Genf/Schweiz, Tokio/Japan, 1995 Chicago/USA, 1999 New York/USA, 2002 Harvard/USA, 1997 Dr. iur. h. c. Freie Univ. Brüssel, Univ. Catholique Löwen, 2000 Univ. Paris V (René Descartes), korrespondierendes Mitglied Vetenskapssocieteten Lund/Schweden, International Academy of Comparative Law Den Haag/Niederlande, Würdigungen Hopt, Le banche nel mercato dei capitali - giuristi stranieri di oggi 1995 (Ferrarini), Hommage à M. Klaus J. Hopt Revue pratique des sociétés 96 (1997) 297ff. (Horsmans), Braunschweigische wissenschaftliche Gesellschaft Jahrbuch 2000 159ff. (Kühne)

 

HUMMER, Waldemar, o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr.; (di) Universität Innsbruck, Innrain 52, A 6020 Innsbruck; Tel. 0512/5072630; waldemar.hummer@uibk.ac.at; http://www.uibk.­ac.at/c/c3/c310/; geb. Steyr 03. 07. 1942; WG.: 1960 Matura Bundesrealgymnasium Steyr, 1964 Promotion (Dr. iur.) Univ. Wien, 1967 Promotion (Dr. rer. pol.) Univ. Wien, Rechtsberater der argentinischen Botschaft in Wien, 1970 Univ.-Ass. Univ. Linz, 1974 Promotion (Dr. phil.) Univ. Salzburg, 1978 Habilitation (Völkerrecht, Europarecht), 15. 10. 1978 Univ.-Doz. Univ. Linz, 1982 Vertretung Univ. Innsbruck, 01. 08. 1984 o. Univ.-Prof. Univ. Innsbruck; F.: Völkerrecht, internationale Beziehungen, Europarecht, politische Wissenschaft, Methodenlehre; Verö.: Subregionale Präferenzzonen als Mittel lateinamerikanischer Integrationspolitik 1975, Wirtschaftliche Integration in Lateinamerika und der Karibik 1977, Der zentralamerikanische Integrationsprozess 1979, Schweitzer M./Hummer W. Textbuch zum Europarecht 1980, 2. A. 1984, 3. A. 1986, 4. A. 1989, 5. A. 1991, 6. A. 1994, Schweitzer M. /Hummer W. Europarecht 1980, 2. A. 1985, 3. A. 1990, 4. A. 1993, 5. A. 1996 (Nachtrag 1999), Schweitzer M./Hummer W. Übungsbuch zum Europarecht und Völkerrecht 1981, 2. A. 1987, 3. A. 1989, 4. A. 1994, Revindikation von historischen Gebietstiteln in Lateinamerika 1983, Neuhold H./Hummer W. /Schreuer C. Österreichisches Handbuch des Völkerrechts 1983, 2. A. 1991, 3. A. 1997, Hummer W./Simma B. /Vedder C. 50 Fälle zum Europarecht 1984, 2. A. 1985, Kommentar zum EWG-Vertrag hg. v. Grabitz E. 1984ff. (Art. 155-163 193-198 213-214 223-227), Hummer W./Moder Europarecht in Österreich 1986, Rechtsfragen der Wirtschaftsintegration zwischen Entwicklungsländern 1986, Funktionenordnung und Verbandsstruktur 1986, Das Accordino 1986, Hummer W./Schweitzer M. Derecho Europeo 1987, Hummer W./Schweitzer M. Österreich und die EWG 1987, Österreich im Europarat 1956-1986 1988 (mit Wagner G.), Dokumente und Materialien zum Europarat (Hg.) 1990 (mit Wagner G.), Österreichs Integration in Europa 1948-1989 (Hg.), Hummer W./Schweitzer M. Ausverkauf Österreichs? 1990, Europarecht in Fällen 1991, 2. A. 1994, 3. A. 1999, Charta der Vereinten Nationen hg. v. Simma Bruno 1991 (Art 52 54 mit Schweitzer M.) (englisch 1994), Hummer W./Schweitzer M. Raumordnung und Bodenrecht in Europa 1992, Alpenquerender Transitverkehr (Hg.) 1993, Der Europäische Wirtschaftsraum und Österreich (Hg.) 1994, Österreich in der Europäischen Union Band 1 1995 (mit Obwexer W.) Band 3 1996 (mit Obwexer W.), Hummer W./Obwexer W. Die Schengener Abkommen 1996, Österreich und das Recht der Europäischen Union (Hg.) 1996 (mit Schweitzer Michael), Hummer W./Weiss F. Vom GATT '47 zur WTO '94 1997, EU-Recht (Hg.) 1998, GATT ALADII y NAFTA 1998 (mit Prager D.), Die Europäische Union nach dem Vertrag von Amsterdam (Hg.) 1998, Österreich in der Europäischen Union Band 2 1998 (mit Obwexer W.), Schweitzer M./Hummer W. Der Vertrag von Amsterdam 1999, Internationale nichtstaatliche Organisationen im Zeitalter der Globalisierung in Berichte der deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 39 2000 S. 45ff., Europarechtliche Markierungen zur Jahrtausendwende (Hg.) 2001, Rechtsfragen in der Anwendung des Amsterdamer Vertrages (Hg.) 2001, Der Vertrag von Nizza hg. v. Hummer W./Obwexer W. 2001, Paradigmenwechsel im Völkerrecht zur Jahrtausendwende (Hg.) 2002, Europarecht in Forschung und Lehre an der Universität Innsbruck (Hg.) 2002, Status der Grundrechtecharta 2002, Hummer W./Pelinka A., Österreich unter "EU-Quarantäne" 2002; Son.: mehr als 250 Beiträge, 1991 wissenschaftlicher Leiter des Lehrgangs für Europarecht in Schloss Hofen/Vorarlberg, 1992 Herausgeber Zeitschrift für Europarecht, 1998 Herausgeber europa blätter

 

MESTMÄCKER, Ernst-Joachim, Prof. Dr. Dr. h. c.; (di) Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Mittelweg 187, D 20148 Hamburg; Tel. 040/41900/198; Fax 040/41900/304; mestmaec@MPIPriv-HH.mpg.de; http://www.kek-online.de; (pr) Caprivistraße 13, D 22587 Hamburg; Tel. 862663; Fax 8664168; geb. Hameln 25. 09. 1926; WG.: 1944 Kriegsdienst, 1946 Studium Rechtswissenschaft Univ. Frankfurt am Main, 1950 erste jur. Staatsprüfung, 1951 Studium Vereinigte Staaten von Amerika, wiss. Ass. Univ. Frankfurt am Main, 1953 Promotion Univ. Frankfurt am Main (Franz Böhm), 1956 Georgetown University Law School Washington D. C., 1958 Habilitation Univ. Frankfurt am Main (Franz Böhm), 1959 o. Prof. Univ. Saarbrücken, 1963 Univ. Münster, 1967 Gründungsrektor Univ. Bielefeld, 1969 o. Prof. Univ. Bielefeld, 1979 Direktor Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg, 1980 Prof. Univ. Hamburg (I), 1994 emeritiert, http://www.mpipriv-hh.mpg.de; F.: Wirtschaftsrecht, Privatrecht, Rechtsvergleichung, weiter Europarecht; Verö.: Verbandsstatistiken 1952 (Dissertation), Verwaltung Konzerngewalt und Rechte der Aktionäre 1958 (Habilitationschrift), Das marktbeherrschende Unternehmen 1958, Sind urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften Kartelle? 1960, Die Vermittlung von europäischem und nationalem Recht 1969, Ziele und Methoden der europäischen Integration 1972, Verfassung oder Technokratie für Europa, 2. A. 1974, Europäisches Wettbewerbsrecht 1974, Recht und ökonomisches Gesetz (Aufsatzsammlung) 1978, 2. A. 1984, Medienkonzentration und Meinungsvielfalt 1978, Vereinbarkeit von Preisregelungen auf dem Arzneimittelmarkt 1979, Immenga Ulrich/Mestmäcker Ernst-Joachim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 1981, 3. A. 2001, Europäische Kartellpolitik auf dem Stahlmarkt 1983, Der verwaltete Wettbewerb 1984, Recht in der offenen Gesellschaft 1993, Immenga Ulrich/Mestmäcker Ernst-Joachim EG-Wettbewerbsrecht in 2 Bänden 1997; Son.: 1960-1970 Sonderberater der EWG-Kommission, 1965, 1967, 1975, 1991 Gastprof. Univ. of Michigan Ann Arbor, 1974-1978 Vorsitzender der Monopolkommission, 1980 Dr. rer. pol. h. c. Univ. Köln, 1984-1990 Vizepräsident Max-Planck-Gesellschaft, 1994 Mitglied des Ordens Pour le mérite, 1996 FS, Würdigungen JZ 1996, 900 (Großfeld Bernhard), NJW 2001, 2865 (Möschel Wernhard), Liber amicorum 2001

 

WILDHABER, Luzius, Prof. Dr. LL. M., J. S. D. Dres. h. c.; (di) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, F 67075 Straßburg/Strasbourg; Tel. 0033/388/413153; Fax 0033/388/412791; (pr) Straßburg; geb. Basel 18. 01. 1937; WG.: 1961 Promotion, 1965 LL. M. Yale Law School, 1968 J. S. D. Yale Law School, 1969 Habilitation, Priv.-Doz. Univ. Basel, 1971 Prof. Univ. Freiburg im Uechtland, 1975 Richter am Staatsgerichtshof Liechtenstein, 1977 Univ. Basel, 1989 Richter am Verwaltungsgericht Interamerican Development Bank, 1991 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, 1998 Präsident; F.: Völkerrecht, Staatsrecht, Rechtsvergleichung; Verö.: Advisory Opinions - Rechtsgutachten höchster Gerichte 1961 (Dissertation), Treaty-making Power and Constitution 1971, Praxis des Völkerrechts 1977 (mit Müller J. P.), 3. A. 2000, Erfahrungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention 1979, Internationaler Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1986ff., Kommentar zur schweizerischen Bundesverfassung 1989