Ziemann, Sascha, Neukantianisches Strafrechtsdenken - die Philosophie des südwestdeutschen Neukantianismus und ihre Rezeption in der Strafrechtswissenschaft des frühen 20. Jahrhunderts (= Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 53). Nomos, Baden-Baden 2009. 177 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die durch ein Seminarreferat über Max Ernst Mayers Schrift über Rechtsnormen und Kulturnormen von 1903 angestoßene, von Ulfrid Neumann betreute, von Cornelius Prittwitz und Wolfgang Naucke unterstützte, im Sommersemester 2008 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene, geringfügig überarbeitete Dissertation des zeitweise bei Cornelius Prittwitz als Hilfskraft tätigen Verfassers. Er geht davon aus, dass der Neukantianismus wegen der Zugehörigkeit Gustav Radbruchs und Hans Kelsens für die Rechtsphilosophie von großer Bedeutung ist. Nicht näher beleuchtet war nach seiner Erfahrung demgenüber bisher die Auswirkung auf die Rechtsdogmatik, insbesondere die Strafrechtsdogmatik, so dass es dort noch eine Lücke zu schließen galt.

 

Die aus dieser Überlegung erwachsene Studie gliedert er nach Darstellung von Untersuchungsgegenstand, Erkenntnisinteresse und Gang der Gedanken in zwei Teile. Zunächst behandelt er die Philosophie des südwestdeutschen Neukantianismus in ihren Grundlinien vor allem an Hand Wilhelm Windelbands, Heinrich Rickerts und Emil Lasks. Dabei ermittelt er als Methodenaspekt den Grundlegungscharakter der Erkenntnistheorie, als Kulturaspekt die Kultur als Vorgabe und Aufgebe des Philosophierens, als Legitimationsaspekt die Legitimationsfunkion der Wertphilosophie und schildert im Anschluss hieran das transzendentale Begründungsprogramm.

 

Der zweite Teil wendet sich dann der Rezeption des südwestdeutschen Neukantianismus in der Strafrechtswissenschaft des frühen 20. Jahrhunderts zu. Nach Darlegung des vorangehenden positivistischen Strafrechtsdenkens bei Karl Binding und Franz von Liszt erörtert der Verfasser die nachfolgende strafrechtliche Methodendiskussion unter dem Einfluss des südwestdeutschen Neukantianiismus und erhellt dabei die Grundlegung ebenso wie die praktische Anwendung. Das Erbe dieses an Werten und Zeichen orientierten Strafrechtsdenkens findet er schließlich ansprechend bei Claus Roxin und Bernd Schünemann in der Gegenwart.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler