Testamente aus der Habsburgermonarchie Alltagskultur, Recht, Überlieferung. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2011), hg. v. Olechowski, Thomas/Schmetterer, Christoph  Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wissen wünscht Weitergabe von Mensch zu Mensch. Deswegen sind Sprache, Bild, Schrift, Buch, Druck, Zeitung, Funk, Fernsehen, Telefon, Telefax und Digitalisierung entstanden. In ihnen versucht jedes Individuum die Förderung des ihm Wichtigen (und die Beseitigung des ihm Lästigen).

 

Dementsprechend eröffneten Savigny, Eichhorn und Göschen 1815 die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, als deren Erbe sich - ungeachtet verschiedener Brüche - noch heute die traditionsreiche Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte in allen ihren drei Abteilungen versteht. Im Zuge der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft vor allem seit Ende des Zweiten Weltkriegs sahen dann vor mehr als 30 Jahren jüngere Forscher wie Wilhelm Brauneder, Pio Caroni, Bernhard Diestelkamp, Clausdieter Schott und Dietmar Willoweit in dieser monopolen Zeitschrift ihrer wissenschaftlichen Ahnen die neuere Rechtsgeschichte und ihre Möglichkeiten zu wenig berücksichtigt und begründeten mit neuen Mitteln als neue Herausgeber eine neue Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte. Vielleicht wiederum das weitere Wachstum von Studien, Studenten und Stellen erweckte in der Gegenwart den weiteren Wunsch nochmals jüngerer Gelehrter nach einer weiteren (regionalen) Zeitschrift für (österreichische) Rechtsgeschichte, die in Wien am 8. September 2011 der Allgemeinheit im Rahmen einer Tagung vorgestellt wurde.

 

Ihre Protagonisten verkennen nach ihren eigenen Worten nicht, dass bereits bestehende deutschsprachige Periodika die Neugründung - wie im Übrigen auch jede andere, jedermann im Rahmen der individuellen Lebensplanung auf Grund der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Verwirklichung seiner Interessen offenstehende Neugründung - als Konkurrenz wahrnehmen können. Sie hoffen aber dessenungeachtet darauf, dass ein Verständnis der Bereicherung durch Wettbewerb eintreten werde. Dem einsichtigen Wunsch einer eigenen Zeitschrift der neuen Herausgeber mit eigenen Entfaltungsmöglichkeiten wird die dahinter stehende Dynamik verbunden mit quasistaatlichem Hintergrund voraussichtlich ausreichend Rechnung tragen.

 

Österreich verstehen dabei Thomas Olechowski und Christoph Schmetterer weder als kleine Grenzmark an der Donau noch als ein Gebilde, in dem die Sonne nie untergeht, sondern begrifflich bewusst so unscharf, dass sich darunter innerhalb und vermutlich bald auch außerhalb der ehemaligen österreichischen Monarchie nahezu alles fassen lässt. Personeller Kern ist die Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Rechtsgeschichte, in die in angemessener Weise Leopold Auer, Ursula Floßmann, Herbert Kalb, Gernot Kocher, Herbert Matis, Christian Neschwara, Ilse Reiter-Zatloukal, Gerhard Thür, Gunter Wesener und Thomas Winklbauer eingebunden sind. Der internationale Beirat umfasst Karolina Adamová, Heinz Duchhardt, Thomas Duve, Michael Gehler, Andrzej Gulczyński, Karl Härter, Borut Holcman, Janez Kranjc, Barna Mezey, Ulrike Müßig, Jana Osterkamp, Hans Schlosser, Wolfgang Sellert, Robert Chr. van Ooyen und Alain Wijfels, so dass ein Berlin, Posen, Prag, Budapest, Marburg, Laibach, Passau, München, Mainz, Frankfurt am Main, Leiden, Löwen, Göttingen, Hildesheim und  Lübeck umspannendes, stabilisierendes Netzwerk errichtet ist.

 

Die im auffälligen DIN A4-Format zweispaltig veröffentliche Zeitschrift (mit dem Kosenamen BRGÖ) soll außer in digitaler Form (http://www.rechtsgeschichte.at/beitraege) in zwei Jahresheften im Druck erscheinen, wobei (ohne Rezensionen) ein Heft vermischte Aufsätze und Literaturberichte zu Forschungsgebieten), ein zweites Heft Aufsätze zu einem bestimmten Gebiet enthalten soll. Das erste Heft des ersten Bandes bietet die (elf) Referate eines am 12. November 2009 von der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs (KRGÖ) und dem Wiener Stadt- und Landesarchiv veranstalteten Tagung über Testamente im Sinne des (historischen und modernen) deutschen Rechts. Sie betreffen etwa das Haus-, Hof-  und Staatsarchiv, den mos Veneticus, Korneuburger Geschäftsbücher des 15. Jahrhunderts, die ungarische Testamentsforschung, arme Jungfrauen, Betten und das Seelenheil, bäuerliche Testamente im Erzherzogtum unter der Enns (1780-1850), böhmische und mährische Bürgertestament der frühen Neuzeit, letztwillige Verfügungen in den Wiener Stadtbüchern (1395-1430), Testamente um 1800, Testamente als Instrumente und Spiegel konfessioneller und politischer Kontinuitäten und adlige Testamente der 1560er Jahre und stellen insgesamt eine erfreuliche Einladung an das rechtshistorische Publikum dar, das aus der Sicht der Herausgeber hoffentlich und aus der Sicht der Wettbewerber vermutlich den einleuchtenden formgemäßen Erwartungen der emsigen, einfallsreichen und vielseitigen Herausgeber entsprechen und den rechtsgeschichtlichen Zeitschriftenmarkt demgemäß verändern wird.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler