Sprecher, Thomas, Literatur und Recht. Eine Bibliographie für Leser. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Poesie und Recht sind bereits bei Jacob Grimm engstens verwandt. Dementsprechend schwankten viele bekannte Persönlichkeiten der Geschichte zwischen Literatur und Rechtswissenschaft. Zahlreiche Hefte der deutschen Neuen Juristischen Wochzenschrift geben beredt Kunde davon, dass in der Brust mancher Juristen zumindest auch ein Dichter wohnt.
Von daher macht sich der Verfasser dieser umfangreichen Bibliographie in vielen Hinsichten sehr verdient, wenn er die von ihm anerkannten Bezüge zwischen Literatur und Recht übersichtlich geordnet der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Das von ihm gefundene Ergebnis wirkt dabei außerordentlich eindrucksvoll. Systematisch wird es von dem als Rechtsanwalt und Leiter des Thomas-Mann-Archivs an der ETH Zürich wirkenden Verfasser in die fünf Hauptgruppen Literatur und Recht, Sprache und Recht, Recht und Massenmedien, Sprache und Literatur in einzelnen Rechtsgebieten sowie Weiteres geteilt.
Das wertvolle Werk umfasst etwa 340 Autoren und Autorinnen von Aischylos bis Arnold Zweig und verwendet dabei auf Dostojewski, Goethe, Kafka, Kleist, Thomas Mann, Melville, Schiller und Shakespeare besonders viel Raum. Juristische Gattungen sind Gutachten, Protokoll, Urteil und Vertrag, juristische Institutionen Gericht, Richter, Rechtsanwalt, Scharfrichter, Henker, Staatsanwalt, Strafverteidiger und Zeuge. Die zwanzig Rechtsgebiete reichen vom Personenrecht bis zum Völkerrecht, das Weitere vom Allgemeinen bis zur Religion, so dass jeder Interessent mit Sicherheit auf vieles Interessante stoßen wird, wobei Register im Zeitalter der Elektronik einleuchtenderweise durch die Beigabe einer CD-ROM ersetzt sind, so dass das überreiche Material in kürzester Zeit nach allen Richtungen durchsucht und verwertet werden kann.
Innsbruck Gerhard Köbler