Schulze, Ursula, Studien zur Erforschung der deutschsprachigen Urkunden des 13. Jahrhunderts. Erich Schmidt, Berlin 2011. 248 S. Besprochen von Hans Hattenhauer.
Nachdem im Jahre 2004 das 1907 von Friedrich Wilhelm (1882-1939) begonnene große Werk des „Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300“ zum Abschluss gebracht werden und auch ins Internet gestellt konnte, liegt seit 2010 nun auch das darauf gegründete und zuletzt von Ursula Schulze betreute, dreibändige „Wörterbuch der Mittelhochdeutschen Urkundensprache“ (WMU) vollständig vor. Die hier vorgelegte Sammlung der von der Ursula Schultze zu diesem Vorhaben verfassten Aufsätze ist gewissermaßen ein Nachwort zu den beiden Großprojekten. Es war ein Glücksfall, dass das Corpus der altdeutschen Originalurkunden allen Widerständen zum Trotz zustande hat gebracht werden können. Wer davon und von den Bedingungen und Schwierigkeiten der Forschungsförderung zur Zeit der Ordinarienuniversität etwas erfahren will, lese Friedrich Wilhelms Vorrede zu Band I (1932) und Richard Newalds Nachruf auf Friedrich Wilhelm in der Vorrede zu Band II (1943) des Corpus. Ohne Wilhelms um der Edition willen erlittenen akademischen Kränkungen und seine Opfer an Vermögen und Gesundheit gäbe es das Corpus heute nicht. Die meisten der darin vereinigten Urkunden behandeln Gegenstände der Rechtspraxis, insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Setzung von Rechtsnormen. Dem entspricht das reiche Rechtsvokabular des Wörterbuchs. So können beide auch von den Rechtshistorikern für die Erforschung der mittelalterlichen Rechtsgeschichte als reiche Quellen genutzt werden, wenn unsere Zunft sie denn wahrnimmt. Hier lässt sich die Geographie des Aufkommens und der Ausbreitung der deutschen Rechtssprache mit Händen greifen, findet sich reiches Material zum lateinisch-deutschen Übersetzungsproblem, lassen sich deutschsprachige Neuschöpfungen entdecken und anderes mehr. Das Wörterbuch ist eine hilfreiche Ergänzung zum Deutschen Rechtswörterbuch und sollte in keiner rechtshistorischen Bibliothek fehlen. Der Verfasserin geht es als Philologin zwar vor allem um die Fragen ihres eigenen Faches, doch weist sie auch ständig auf rechtliche Aspekte hin. Um diesen rechtshistorischen Fundus für ihr Fach gründlich auszuschöpfen, sind nun aber die Rechtshistoriker an der Reihe.
Speyer Hans Hattenhauer