Schätz, Harald, Die Aufnahmeprivilegien für Waldenser und Hugenotten im Herzogtum Württemberg. Eine rechtsgeschichtliche Studie zum deutschen Refuge (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 177. Kohlhammer, Stuttgart 2010. XXVIII, 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die durch Bilder der 1721 erbauten Kirche von Pinache und des Wappens der Waldenser geschmückte, durch verschiedene Abbildungen veranschaulichte Arbeit ist die von Michael Stolleis und Barbara Dölemeyer betreute, in Frankfurt am Main im Frühjahr 2007 angenommene und am 7. Mai 2007 verteidigte rechtswissenschaftliche Dissertation des Verfassers. Auf der Grundlage der einschlägigen Literatur behandelt sie in detaillierter Analyse und zeitlicher Reihenfolge insgesamt die Quellen der Privilegien-Projekte von 1685 und 1687/1688 (Waldenser) und der Privilegien von 1698, 1699 und 1700. Betroffen sind nach der knappen Einleitung etwa 3000 Menschen, die in das Herzogtum Württemberg zuwanderten (zum durch den Verfasser gebotenen Vergleich Brandenburg-Preußen 18000-20000, Hessen-Kassel 3800-4000, Südhessen 3500-4000, Franken 3500-4000, Kurpfalz vorübergehend etwa 3400, Braunschweig 2500, Hansestädte 1500, Baden-Durlach 500, Kursachsen 250, von den 160000-170000 französischen Reformierten [ungefähr ein Fünftel ihrer Gesamtheit], die im Zuge der Glaubensverfolgung ins Exil gingen, kamen zwischen 1680 und 1730 etwa 40000 in die deutschen Territorien).

 

Zu Beginn erläutert der Verfasser das im Titel verwendete Refuge als die Gesamtheit der Asylländer französisch-reformierter Konfessionsimmigranten. Danach schildert er Erkenntnisinteressen, Forschungsstand und Methode. Dabei erläutert er überzeugend die bisher noch bestehende, von ihm dann geschlossene Forschungslücke.

 

Augsangspunkt für seine Problematik ist der Widerruf des Edikts von Nantes Heinrichs IV. von Frankreich vom 13, April 1598 durch Ludwig XIV. am 18. Oktober 1685. Dementsprechend untersucht der Verfasser zunächst das territoriale Verfassungsrecht und die reichsrechtlichen Voraussetzungen der Zulassung fremder Konfessionsverwandter sowie das Verhältnis beider zueinander. Danach geht er sehr ausführlich auf die Einzelheiten seiner Dokumente ein und gelangt am Beispiel Württemberg insbesondere hinsichtlich der dabei beteiligten unterschiedlichen Interessen zu zahlreichen neuen Detailerkenntnissen, die durchaus allgemeinere Beachtung für die Erforschung der betroffenen, vom Verfasser vielfältig benannten Menschengruppe(n) verdienen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler