Rinck, Nadine, Max Rheinstein - Leben und Werk (= Studien zur Rechtswissenschaft 262). Kovač, Hamburg 2011. XXV, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Theodor Baums betreute, im Wintersemester 2009/2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie betrifft den schweren, aber erfolgreichen Lebensweg Max Rheinsteins in Deutschland, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in vielen weiteren Ländern. Sie beruht auf der Verwertung umfangreicher Literatur und Archivalien auch am wichtigsten Wirkungsort und zielt darauf ab, durch die Analyse von Leben und Werk Max Rheinsteins Leistung in der internationalen Rechtsentwicklung aufzuzeigen und dadurch die deutsche und amerikanische Rechtsgeschichte zu bereichern.

 

Der vorweg auf der Höhe seines Wirkens abgebildete Max Rheinstein wurde in Bad Kreuznach am 5. 7. 1899 als einziges, von kleineren körperlichen Anfälligkeiten geschwächtes  Kind des in Münchweiler 1842 geborenen jüdischen Weinhändlers aus zweiter Ehe mit der Tochter eines jüdischen Rechtskonsulenten geboren und wuchs nach dem frühen Tod des Vaters (12. 4. 1904) in München in der Maxvorstadt im Haus der Großeltern in gutbürgerlichem Umfeld ohne finanzielle Sorgen auf. Nach Freiwilligenjahr, Kriegsdienst ohne Fronteisatz, Notreifeprüfung am 8. 5. 1918 und kurzem soldatischem Einsatz in Österreich nahm er am 25. 11. 1918 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München auf, wo er im Frühjahr 1921 aus Interesse Bücherwart im Institut für Rechtsvergleichung Ernst Rabels und ab 1. 12. 1922 entlohnter Assistent wurde. Nach erster Prüfung und mit summa cum laude bewerteter Promotion über die Störung der freien Erwerbstätigkeit durch rechtswidrige Beeinflussung Dritter sowie der mit gut benoteten zweiten juristischen Staatsprüfung folgte er Ernst Rabel nach Berlin und wurde wissenschaftlicher Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wo er trotz kritischer Gutachten Ernst Heymanns und Heinrich Titzes über die Schrift „Die Struktur des vertraglichen Schuldverhältnisses im anglo-amerikanischen Recht“ (nur berichtend, kein Fortschritt für die deutsche Rechtswissenschaft) für deutsches und ausländisches bürgerliches Recht habilitiert wurde.

 

Am 3. 2. 1933 beantragte er unmittelbar nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler des Deutschen Reiches unter Verwendung früher erworbener Kontakte ein Stipendium für ein Studium in den Vereinigten Staaten von Amerika, das am 27. 6. 1933 zum 1. 12. 1933 bewilligt wurde. Bald danach wurde er wegen seiner jüdischen Abstammung zur Aufgabe seiner Tätigkeiten am Institut und an der Universität gezwungen. Am 3. 9. 1933 fuhr er von Berlin nach Triest und von Triest an Bord des Dampfers SS Saturnia nach New York, wo er am 20. 9. 1933 ankam und sich vom Stipendiaten der Columbia Universität New York mühsam und unter großen geldlichen Schwierigkeiten über den Visiting Assistant Professor der University of Chicago Law School (1935) bis zum Full Professor (1942) hocharbeiten musste. In seiner neuen Umgebung, in die er sich folgerichtig in Staatsangehörigkeit und Religion einfügte, wirkte er dann viele Jahre sehr erfolgreich auf zahlreichen privatrechtlichen Rechtsgebieten und gewann durch viele Kontakte große internationale Anerkennung.

 

Die Bearbeiterin beschreibt diesen Weg in neun chronologischen Schritten (Kindheit und Jugend, juristische Ausbildung, Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Emigration, Stipendiat der Rockefeller Foundation, Einstieg an der University of Chicago, Arbeit bei dem Office of Military Government 1945/1946, das Werk als Professor in Chicago - Law of Decedents’ Estates, Rechtsvergleichung, Comparative Law Research Center, Kollisionsrecht, Rechtssoziologie, Familienrecht, Marriage Stability, Divorce and the Law - und Ruhestand (Emeritierung 1968, Tod in der Klinik Schwarzach-St. Veit bei Badgastein am 9. 7. 1977, Beisetzung in Florenz, der Heimatstadt seiner Ehefrau Lilly Abele). In ihrer abschließenden Betrachtung erweist sie Max Rheinstein überzeugend als großen internationalen Gelehrten und hervorragende Persönlichkeit. Eine frühere Bibliographien in einer von Ernst von Caemmerer herausgegebenen Festschrift und einer Ausgabe gesammelter Schriften durch Hans Leser ergänzende Bibliographie von 415 Veröffentlichungen, ein tabellarischer Lebenslauf und ein umfangreiches Literaturverzeichnis runden die einfühlsame, ansprechende Studie vorzüglich ab.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler