Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 25: Die Urkunden und Briefe aus den Kurmainzer Beständen des Bayerischen Staatsarchivs Würzburg sowie den Archiven und Bibliotheken der Stadt Mainz, bearb. v. Heinicker, Petra. Böhlau, Wien 2010. 217 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.

 

Der vorliegende Regestenband unterscheidet sich von den bisherigen dieser Reihe insofern etwas, als er erstmals das bisher streng beachtete „Fondsprinzip“, wonach unabhängig von etwa vorhandenen Provenienzen die Fridericiana eines Archivs bzw. einer Bibliothek erfasst wurden, verlässt und – in begrenztem Umfang allerdings – auf das „Provenienzprinzip“ umsteigt. Soweit das Bayerische Staatsarchiv in Würzburg, Stadtarchiv und Diözesanarchiv in Mainz sowie die dortige Stadtbibliothek betroffen sind, werden aus diesen Lagerorten lediglich die kurfürstlichen Moguntina einbezogen, nicht jedoch die vielfältig dort lagernden und für Friedrich III. ebenfalls relevanten sonstigen Provenienzen. Man muss allerdings wissen, dass damit längst nicht alle Kurmainzer Provenienzen der Zeit Friedrichs III. erfasst sind; diese sind allerdings weitgehend in denjenigen Heften der Fridericiana-Reihe einbezogen, die inzwischen vorliegen.

 

Die Abweichung von den bisherigen Prinzipien der Quellenerfassung ist insofern gerechtfertigt, als die Fülle des noch zu erfassenden einschlägigen Quellenmaterials der in diesem Heft betroffenen Archive – allen voran das Würzburger Archiv – weitere Bände rechtfertigt. Für die dortigen nicht-kurmainzischen Bestände ist deshalb auch ein eigener Band vorgesehen. Das gleiche gilt für die heute in Wien konzentrierten Urkunden und Briefe des Erzkanzlerarchivs, die aus den bisherigen Wiener Bänden (Hefte 12, 13, 18 und 22) noch herausgelassen worden waren.

 

Im Übrigen folgt der vorliegenden Band vollkommen den Prinzipien der bisherigen Hefte (zuletzt Heft 24, s. die vorstehende Rezension [##?]). Im Register hätte man sich als Rechtshistoriker eine deutlichere Hervorhebung der Sachbegriffe gewünscht, die in vorliegendem Heft lediglich den Orts- oder Personennamen zugeordnet werden und daher nicht geschlossen ermittelt werden können. Die Regesten selbst – von 284 Regesten beziehen sich allein über 90 %, 251 Stücke, auf Quellen des Staatsarchivs Würzburg – sind, soweit nicht anderweit besser überlieferte und in anderen Heften regestierte Originale vorliegen, und soweit es auch nicht um Deperdita geht, über deren Inhalt wenig gesagt werden kann , sehr ausführlich gehalten. Rechtshistorisch gewichtige Angelegenheiten sind auch jetzt wieder betroffen: Urkunden zur Mainzer Stiftsfehde der Jahre 1461 bis 1463 sowie zur Übernahme der kaiserlichen Kanzlei durch die Mainzer Kurfürsten aus den Jahren 1471 bis 1675 sind nur die wichtigsten Betreffe. Hinzu kommen Mandate, Briefe und Urkunden zu Kammergerichts- und Kommissionsverfahren, Privilegien und Lehnsbriefe, die ebenfalls rechtshistorisch von großem Interesse sind.

 

So stellt auch dieser Band wieder einen neuen Beleg dafür dar, wie wichtig die vollständige Erfassung des schriftlichen Nachlasses des Habsburgers Friedrich III. für die rechtshistorische Forschung ist.

 

Darmstadt                                                                                          J. Friedrich Battenberg