Ostwaldt, Lars, Aequitas und Justitia - Ihre Ikonographie in Antike und früher Neuzeit (= Signa iuris 3). Junkermann, Halle an der Saale 2009. 396 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Ikonographie hat bekanntlich viele offene und heimliche Freunde. In Weiterführung der verdienstvollen Arbeiten Karl von Amiras, Claudius Freiherr von Schwerins, Louis Carlens und vieler anderer haben sich zuletzt Gernot Kocher, Heiner Lück und Clausdieter Schott zu internationaler Zusammenarbeit in diesem Bereich zusammengefunden. In den von ihnen herausgegebenen Signa iuris ist als eigener dritter Band die von Reiner Schulze angeregte, im Sonderforschungsbereich 496 Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur französischen Revolution begonnene, von Christian Hattenhauer betreute, von Hans Hattenhauer geförderte und im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation des wohl 1973 geborenen, inzwischen als Richter tätigen Verfassers aufgenommen.
Sie gliedert sich in Einleitung (Fragestellung, Forschungsstand, Quellen, Methode), Hauptteil und Schlussbemerkung. Der Hauptteil behandelt aequitas und iustitia in der römischen Antike und iustitia und aequitas in der frühen Neuzeit. Mittelalter und Gegenwart bleiben trotz des Sachsenspiegels auf dem Innentitel im Wesentlichen ausgespart.
Im Ergebnis erklärt der Verfasser die Dominanz der iustitia in der Neuzeit damit, dass sie von den Herrschern und dem in Entstehung begriffenen Staat für Propagandazwecke vereinnahmt wurde. Von daher wurde Justitias Bilde im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, wenngleich die Vorliebe für Allegorien, Personifikationen und Symbole längst spürbar nachgelassen hat. Insgesamt 134 Abbildungen vom Bundesverfassungsgericht der Gegenwart bis zum Titelblatt des Landrechts des kurfürrstlichen Pfalzfürstentums in Oberbayern von 1606 veranschaulichen die auf eine umfangreiche Literaturliste des Verfassers gestützten, die Untersuchung Otto Rudolf Kisses (2. Auflage 1997) ergänzenden, aufschlusreichen Erkenntnisse.
Innsbruck Gerhard Köbler