Mückl, Patrick, Der Vertragsbruch des Dienstleisters. Deutsches Recht, englisches Recht und Entwurf des gemeinsamen Referenzrahmens (= Schriften zum europäischen Recht - Dienstleistungsrecht 1). Sellier, München. LXX, 677 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die durch ein kurzes Stichwortverzeichnis abgerundete Arbeit ist die von Martin Schmidt-Kessel angeregte und geförderte, 2009 der Universität Osnabrück vorliegende Dissertation des seit 2005 bei CMS Hasche Sigle tätigen Verfassers. Eines ihrer Ziele ist es nach dem Vorwort, das Kennenlernen zwischen englischem und deutschem Recht, aber auch der Modellregeln der Principles of European Contract Law, der Principles of European Law on Service Contracts und des Draft Common Frame of Reference zu fördern. Weiter geht es um die Herausarbeitung von Strukturen und Mechanismen im Dienstleistungsvertragsrecht, das bisher kaum Gegenstand rechtsvergleichender Forschung gewesen ist.

 

Gegliedert ist die gewichtige Untersuchung nach einführenden Vorbemerkungen in fünf Kapitel. Nacheinander behandelt der Verfasser den Vertrag über die Leistung von Diensten, wobei er den Blick besonders auf Arztrecht, Anwaltsrecht und Architektenrecht wirft, die Mechanismen vertraglicher Haftung in Grundzügen, die angemessene Sorgfalt als Leistungsgegenstand in Grundlagen und Sonderaspekten der Konkretisierung des Sorgfaltsstandards sowie die strikte Dienstleistungshaftung. In einer Schlussbemerkung fasst er seine dabei gewonnenen Erkenntnisse knapp zusammen.

 

Insgesamt konnte er unter Berücksichtigung der Rechtsprechung trotz unterschiedlicher dogmatischer Konstruktion und schillernder Bedeutung von Dienstleistung bzw. service oft durchaus nahe beieinander liegende Ergebnisse ermitteln, wobei vertragliche Dienstleistungshaftung in der Mehrzahl der Fälle sorgfaltsabhängige Verpflichtung und Haftung ist. Die Anforderungen an das Verhalten, zu dem der Schuldner vertraglich verpflichtet ist, bestimmen alle untersuchten Regeln im Ansatz objektiv-normativ, so dass der Schuldner durch mangelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ebenso wenig entlastet wird wie durch fehlende wirtschaftliche Mittel. Auf dieser Grundlage hält der Verfasser der überzeugenden Studie zur jüngsten europäischen Dienstleistungsvertragsrechtsgeschichte den Draft Common Frame of Reference als Modell für ein mögliches europäisches Zivilgesetzbuch für am besten geeignet.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler