Maier, Hans, Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre. Mit einem Nachwort von Stolleis, Michael (Neudruck = Gesammelte Schriften Band 4). Beck, München 2009. 487 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hans Maier wurde in Freiburg im Breisgau am 18. Juni 1931 geboren, spielte schon in der Zeit des Besuchs des Bertold-Gymnasiums 1942 als Organist, studierte nach dem 1951 absolvierten Abitur Geschichte, Romanistik, Germanistik und Philosophie in Freiburg im Breisgau und München, wurde nach dem Staatsexamen für das höhere Lehramt in den Fächern Geschichte, Deutsch und Französisch 1957 bei Arnold Bergsträßer mit einer Dissertation über Revolution und Kirche (Studien zur Entstehungsgeschichte der christlichen Demokratie in Frankreich 1789-1850) zum Dr. phil. promoviert und 1962 nach einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Seminar für politische Wissenschaft der Universität Freiburg habilitiert und umgehend als ordentlicher Professor für politische Wissenschaft an die Universität in München berufen. Seine durch Lektüre des französischen Polizeitheoretikers Nicolas De la Mare angeregte Habilitationsschrift erschien erstmals 1966 unter dem Titel Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft) - ein Beitrag zur Geschichte der politischen Wissenschaft in Deutschland im Umfang von 366 Seiten im Verlag Luchterhand als Band 13 der Reihe Politica. Nach großen politischen Erfolgen des Verfassers in Bayern und anderswo wurde sie 1980 neubearbeitet und ergänzt vom Verlag Beck im Umfang von 353 Seiten übernommen und 1986 als Taschenbuch vorgelegt.
In Zusammenfassung des Lebenswerks des großen Gelehrten und Politikers erscheinen seit seinem 75. Geburtstag in bester Tradition seine gesammelten Schriften. In sie ist auch die einstige Habilitationsschrift in durchgesehener und durch einen Exkurs bereicherter Form aufgenommen. Dies entspricht ihrem hohen Rang als unbestrittener Klassiker in bester Weise.
Gegliedert ist die bahnbrechende Leistung nach einer Problem und Fragestellung erläuternden Einleitung über die Polizeiwissenschaft als (damals neue) Forschungsaufgabe in drei Teile. Sie betreffen in sachlich-chronologischer Anordnung die Ständegesellschaft und „gute Polizei“ im älteren deutschen Staatswesen, die Polizeiliteratur und Polizeiwissenschaft bis zum Ende des 18. Jahrhunderts und die Polizeiwissenschaft im 19. Jahrhundert. Welche Wellen dieser meisterlich in das Meer der Wissenschaft geworfene Stein in den anschließenden Jahrzehnten ausgelöst hat, zeichnet Michael Stolleis als derzeit bester Kenner der Geschichte des gesamten deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts in kongenialer, souveräner und charmanter Weise in einem glänzenden Nachwort nach.
Innsbruck Gerhard Köbler