Kuriki, Hisao, Beiträge zur Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft. Gedanke des Volkes in der deutschen Staatsrechtswissenschaft. Seibundo, Tokio 2009. IV, 348 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Seit vielen Jahrzehnten befasst sich der bekannte japanische Verfassungshistoriker mit dem deutschen Staatsrecht. Von Anfang an hat er sich dabei zum Ziel gesetzt, die Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft zu schreiben. Mit diesem Plan begann er noch vor Michael Stolleis’ grundlegender Geschichte des öffentlichen Rechts, deren erster Band vom Verfasser 1988 vorgelegt und danach um gleichwertige Folgebände bereichert werden konnte.

 

Angesichts deutlich ungünstigerer Voraussetzungen kann es kaum erstaunen, dass der Verfasser sein Vorhaben nicht so verwirklichen konnte, wie er dies gehofft hatte. Zu seinem großen Bedauern konnte er sich bisher nur mit Teilaspekten der Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft und mit der Staatsrechtswissenschaft einiger Zeitperioden befassen. Zu Recht ist er trotzdem ein wenig stolz darauf, dass er mit seinen Forschungen zu einer Zeit begann, in der das Interesse deutscher Wissenschaftler an diesem Gegenstand nicht „so stark und die Arbeiten der deutschen Wissenschaftler darüber nicht so viel gewesen sind“.

 

Als zweitbesten Weg sah er in dieser Sachlage trotz unveränderter Gesamtzielsetzung die Edition seiner bereits veröffentlichen deutschsprachigen Aufsätze über die Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft an, was ihm durch de Unterstützung der Universität Meijo (Nagoya) auch ermöglicht wurde. Dementsprechend legt er nun seine interessanten Studien mit den Titeln Die Rolle des Allgemeinen Staatsrechts in Deutschland von der Mitte des 18. zu der Mitte des 19. Jahrhunderts (mit einem umfangreichen Anhang über die seinerzeitigen Vorlesungen an deutschen Universitäten), (bisher unveröffentlicht) Der Gedanke des Volkes im deutschen Naturrecht des 18. Jahrhunderts, Die Funktion des Volksgedankens in der Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft, Zum Gebrauch des Wortes Menschenrechte in der Geschichte der deutschen Rechts- und Staatsrechts sowie Das Allgemeine Staatsrecht (die Allgemeine Staatslehre) in Deutschland und Japan - Geschichtliche Betrachtung vor. Dem fügt er einen Anhang mit sechs weiteren, teilweise bisher unpublizierten Beiträgen, ein Personenregister und die Nachweise der bisherigen Veröffentlichungen seit 1974 an, so dass jedermann nur hoffen kann, dass ihm die Erreichung seines großen und weiten, in Verbindung mit Freiburg im Breisgau, Alexander Hollerbach und Rainer Wahl gewonnenen Zieles nach diesem wichtigen Meilenstein noch gelingen kann und wird.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler