Kubben, Raymond, Regeneration and Hegemony. Franco-Batavian Relations in the Revolutionary Era, 1795-1803. (= Legal History Library 3). Martinus Nijhoff Publishers, Leiden 2011. XVII, 787 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1980 geborene, mit einer 127-seitigen Untersuchung über Eenheid in drievoud 2003 erstmals an die Öffentlichkeit getretene und 2009 in Tilburg promovierte Verfasser Raymond Maria Hubertus Kubben ist Assistenzprofessor für Geschichte und Theorie des internationalen Rechts und der internationalen Beziehungen in der Abteilung für öffentliches Recht, Jurisprudenz und Rechtsgeschichte der Tilburg Law School. Er widmet sein umfangreiches, am Ende durch ein kurzes Register von Adams bis Zuylen van Nyvelt aufgeschlossenes Werk seinen Großeltern unter Voranstellung eines Auszugs aus Leo Tolstoi. Darin wird nach der Aufzählung aller Schrecken einer zwangzigjährigen Kriegsperiode gefragt, was das alles bedeute, warum es geschehen sei und schließlich welche Kraft die Menschen zu ihrem Tun treibe.
Seine umfangreiche, auf ein vielfältiges, trotz der generellen Hinwendung zum Englischen beispielsweise auch Karl-Heinz Zieglser Völkerrechtsgeschichte von 2007 aufnehmendes Literaturverzeichnis gestützte Untersuchung gliedert der Verfasser in insgesamt vier Teile. Nach einer kurzen Einführung beschreibt er zunächst die grenzenlose Revolution in Frankreich von 1789 und bezieht dabei Stellung zu Macht und Recht in der internationalen Ordnung und zu dem Verhältnis der französischen Revolution zur gleichzeitigen Ordnung in Europa. Danach wendet er sich zwischen eisigen Flüssen unbd goldenen Ketten der französisch batavischen Allianz zu, in der Frankreich zunächst als Freund erscheint, aber erst nach Krieg und Frieden im Rahmen eingeschränkter Unabhängigkeit die Verbindung erneuert wird. Der dritte Teil befasst sich dann mit der Batavischen Republik und dem Kampf um Frieden.
Am Ende nimmt der Verfasser Stellung zu der revolutionären Allianz. Insgesamt gelangt er in seiner ansprechenden, für die europäische Rechtsgeschichte bedeutsamen Fallstudie zu vielfältigen neuen Einsichten über das Verhältnis von Recht und Macht. Auch wenn er die von Tolstoi vorweg gestellten Fragen verständlicherweise nicht befriedigend beantworten kann, zeigt er doch, dass sich Macht und Recht nicht vollständig voneinander trennen lassen, sondern das Recht ein Instrument der Gewalt sein und doch auch der Macht Grenzen auferlegen kann.
Innsbruck Gerhard
Köbler