Köbler, Gerhard, Deutschsprachige Rechtslehrer zwischen 1933 und 1945. http://www.koeblergerhard.de/RechtwissenschaftimNationalsozialismus-HP/RechtswissenschaftimNationalsozialismus-Einfuehrung.doc Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 30. Januar 1933 ernannte der Reichspräsident des Deutschen Reiches den Nationalsozialisten Adolf Hitler als Führer der stärksten Reichstagsfraktion zum Reichskanzler, nach dessen Selbsttötung am 30. April 1945 das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 gegenüber den Alliierten des Zweiten Weltkriegs vollständig kapitulierte. In den dazwischen liegenden zwölf Jahren gab es zwar Recht, doch wurde dieses in vielfältiger Weise geschaffen, angewendet, gebraucht und missbraucht. Trotz vieler einzelner Untersuchungen steht eine Gesamtbetrachtung der dabei ablaufenden Einzelvorgänge auch in der Gegenwart noch aus.
Mit der Rechtswissenschaft im Nationalsozialismus befasste sich aus diesem Grunde eine von Thilo Ramm und Stefan Chr. Saar in Potsdam (bzw. Babelsberg) vom 6. Oktober 2011 bis 8. Oktober 2011 veranstaltete Tagung. In den dortigen Referaten wurden als nationalsozialistische Juristen rein tatsächlich am häufigsten Carl Schmitt, Ernst Rudolf Huber, Karl August Eckhardt, Karl Larenz, Franz Wieacker, Karl Michaelis, Heinrich Lange, Franz Gürtner, Julius Binder, Paul Ritterbusch, Hans Carl Nipperdey, Wilhem Saure und Friedrich Schaffstein erwähnt, doch fielen auch die Namen Baumbach, Beitzke, Berber, Blomeyer, Boehmer, Bumke, Busse, Conrad, Dahm, Dölle, Dohna, Dulckeit, Ebel, Emge, Georg Erler, Felgenträger, Flume, Frank, Freisler, Frick, Gerber, Gierke, Globke, Goerlitz, Grünhut, Hallstein, Hedemann, Hefermehl, Höhn, Kelsen, Kerrl, Guido Kisch, Wilhelm Kisch, Koellreuter, Koschaker, Köttgen, Kraus, Kunkel, Krause, Lammers, Heinrich Lehmann, Leibholz, Lösener, Manigk, Maunz, Herbert Meyer, Neumann, Nikolai, Palandt, Planitz, Reinhardt, Radbruch, Schlegelberger, Schmelzeisen, Schönfelder, Schulz, Schwinge, Siebert, Siegert, Smend, Stock, Stoll, Stuckart, Thieme, Thierack, Thoma, Thierfelder, Walz, Werner Weber, Wohlhaupter, Wolff oder Würdinger. Ihnen lassen sich beispielsweise noch Barion, Baur, Bruns, Adalbert Erler, Forsthoff, Gürke, Hallstein, Henkel, Heymann, Kohlrausch, Krause, Liermann, Mangoldt, Merk, Mitteis, Peters, Scheuner, Schnorr von Carolsfeld, Spanner, Ule oder Zipperer und mancher andere anfügen.
Wer immer sich mit der Rechtswissenschaft im Nationalsozialismus insgesamt auf personengeschichtlicher Grundlage befassen will, benötigt deshalb wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten einen einfachen Überblick über die Lebensdaten der in diesen Jahren an deutschsprachigen Universitäten tätigen Rechtslehrer und ihrem wichtigsten politischen Umfeld. Zu diesem Zweck sind aus dem umfangreicheren, im Internet verfügbaren Projekt Wer war wer im deutschen Recht knapp 750 Personen zu einer einfachen alphabetisch geordneten Einheit von Abramovich bis Zycha zusammengefasst und im Internet veröffentlicht. Dieser Zusammenstellung sind mehr als 1000 Literaturtitel hinzugefügt, die einen ersten Grundstock für eine Bibliographie bilden können, so dass in vertiefenden Untersuchungen eine umfassende Beurteilung möglich sein könnte, die Täter, Mitläufer, Zuschauer, Unbeteiligte und Opfer klarer voneinander trennen könnte, als dies unmittelbar nach 1933 bzw. 1945 und in der bisherigen Folgezeit möglich war.
Innsbruck Gerhard Köbler