Kleinschmidt, Harald, Legitimität, Frieden, Völkerrecht. Eine Begriffs- und Theoriegeschichte der menschlichen Sicherheit (= Beiträge zur politischen Wissenschaft 157). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 496 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Verlag schweigt sich im vorliegenden Werk über seinen Japan sehr nahestehenden Autor aus. Er hat überdies zwar zur Rezension eingeladen, konnte danach aber kein Exemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss der Herausgeber auf Grund Ausleihe wenigstens in einigen Zeilen auf die mit der Seefahrt im Jahr 1834 einsetzende Studie hinweisen.

 

Sie gliedert sich insgesamt in fünf Kapitel. Im ersten Abschnitt macht der Verfasser sein Ziel deutlich, die Bezüge aufzuzeigen, die zwischen den Begriffsflächen und Verfahrensfeldern der Sicherheit und Sicherheitsgewährung, der Legitimität und der Verfahren der Legitimitätsbestimmung, des Friedens und der Friedensschlüsse sowie des Völkerrechts und der europäischen Kolonialexpansion bestanden haben. Danach erörtert er europäische und japanische Friedenslehren der frühen Neuzeit im Vergleich. Anschließend untersucht er ungleiche Verträge, europäische Expansion und Staatensukzession im 19. und frühen 20. Jahrhundert.

 

Nach den tiefgründigen, vorsichtigen Erkenntnissen des Verfassers offenbart etwa der Überblick über ungleiche zwischenstaatliche Verträge und Freihandelsregime die Strategien der Regierungen europäischer Staaten wie der Vereinigten Staaten von Amerika in der Zeit ihrer als selbverständlich angesehenen, nicht begründungsbedürftigen Expansion nach Afrika, Asien und Ozeanien. Als wichtigste Konsequenz seiner Überlegungen im Ausblick sieht er es an, dass Institutionen des Staates nur begrenzt als Adressaten für Forderungen nach Gewährung von Sicherheit im umfassenden Sinn taugen, so dass er für einen Pluralismus von Sicherheitsanbietern in einem wettbewerblich organisierten Markt national wie transnational plädiert. Wer Frieden will, so lautet sein abschließendes, ansprechendes Bekenntnis, muss nicht nur innerstaatliches Recht, sondern auch Völkerrecht dem Bedürfnis nach umfassender Sicherheit anpassen wollen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler