Ipsen, Jörn, Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Boorberg, Stuttgart 2011. 491 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 1. November 1946 trat die Verordnung (ordinance) Nr. 55 der britischen Militärregierung in der britischen Besatzungszone des besetzten Deutschen Reiches in Kraft. Sie bestimmte in Artikel 1: Mit Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren die in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Länder (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe) ihre Selbständigkeit als Länder und werden Teile eines neuen Landes, welches die Bezeichnung Niedersachsen führt. Bereits durch die Verordnung Nr. 46 vom 23. August 1946 waren die preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und die Regierungsbezirke der Rheinprovinz Aachen, Düsseldorf und Köln als solche aufgelöst und dann in die Länder Schleswig-Holstein, Hannover und Nordrhein-Westfalen umgestaltet worden.

 

Die sieben Artikel umfassende Verordnung Nr. 55 ist „Geburtsurkunde des Landes Niedersachsen und erste Verfassung des neuen Landes zugleich. Ihr folgte das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der niedersächsischen Landesgewalt vom 11. Februar 1947 als „Notverfassung“ mit 13 Paragraphen. Am 1. Mai 1951 trat die vorläufige niedersächsische Verfassung in Kraft, die nach zwölf Änderungsgesetzen im Wege der Verfassungsänderung am 1. Juni 1993 durch eine neue niedersächsische Verfassung mit 78 Artikeln abgelöst wurde.

 

Für sie hat der 1944 geborene Osnabrücker Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht mit Unterstützung durch seine Mitarbeiter einen vorzüglichen Kommentar vorgelegt, welcher einer Renaissance des Landesrechts Rechnung tragen will. Nach einer klaren, kurzen Einleitung werden alle Artikel kommentiert, wobei der Verfasser übersichtlich in Entstehungsgeschichte, Erläuterungen und (entsprechend der Literaturlage knapp) Literatur unterscheidet und nach Möglichkeit auch die bisher spärliche einschlägige Staatsgerichtshofsjudikatur anführt. Ein Sachregister erschließt den für die Verfassungsgeschichte Niedersachsens grundlegenden, angemessen ausgestatteten Band allen Interessierten sehr gut.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler